Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Nro. 21. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
  
  
——. —. 
Samstag, den 30. April 1851. 
——.— mAMW ——— 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Ordens-Verleihung und Bewilligung zu Annahme eines frembden Ordens. — Dienst- 
Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Rechenschaft über die Verwaltung der allgemeinen Brandschadens- 
Versicherungs-Anstalt für Gebäude in dem Jahr 185/#. — Bekanntmachung, betressend die zu besetzende 
Stelle eines Untversstäts-Amtmanns an der Universstät Tübingen. — Bekanntmachung, betreffend die Be- 
lohung einiger Schultheißen. 
  
—— 
I. Unmittelbare Königliche Debrete. 
A) Ordens Verleihung und Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 23. d. M. 
an den Ordens-Vice-Kanzler, den Großherzoglich Sachsen-Weimarschen Geheimen 
Legations-Rath o. Conta zum Ritter des Königl. Kron-Ordens ernannt, und 
dem Obersteuerrath Miller, dieseitigem General-Bevollmächtigten bei der Ober- 
zoll- Administration in Muͤnchen, die nachgesuchte Erlaubniß gnaͤdigst ertheilt, das ihm 
von des Großherzogs von Sachsen-Weimar Königlicher Hoheit verliehene Rirterkreuz 
des Haus-Ordens vom weißen Falken anzunehmen und zu tragen.
	        
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