Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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B) Dienst--Nachrichten. 
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 20. d. M. 
den Stadt-Direktor und Ober-Amtmann, Regierungsrath Weckherlin zu Tuͤbingen, 
auf das erledigte Oberamt Urach zu versetzen, und 
den Ober-Amtmann Ströhlin in Cannstadt, unter Verleihung des Titels und 
Rangs eines Regierungsraths, zum Stadt-Direktor und Ober-Amtmann zu Tübingen 
zu ernennen, auch 
die katholische Pfarrei Gattnan, Oberamts und Dekanats Tettnang, dem Pfarrer 
Minderer, von Karsee, Oberamts Ravensburg, und 
die erledigte katholische Pfarrei Mögglingen dem Repetenten Gehringer im 
Wilhelmsstift zu Tübingen, zu übertragen geruht. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchsten Dekrets vom 21. d. M. die 
erledigte Gerichts-Actuarsstelle in Reurlingen dem Referendär I. Elasse, v. Hirrlin- 
ger, und 
das erledigte Gerichts-Aktnariat Urach dem Referendär I. Classe, Süskind, gnäd- 
digst übertragen, auch 
unter dem 25. d. M. dem Ober-Lieutenant Wagner des sechsten Infanterie-Re- 
giments die nachgesuchte Entlassung aus dem Militär, mit der Erlaubniß, die Armee- 
Uniform tragen zu dürfen, ertheilt. 
1L. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
  
-a) Rechenschaft über die Verwaltung der allgemeinen Brandschadens-Versicherungs-Anstalt für Gebäude 
in dem Jahr 182/„ 
Die von dem Brandschadens-Versicherungs-Haupt-Casster für das Verwaltungs= 
Jahr vom 1. Juli 1832 abgelegte, von der Königlichen Ober-Rechnungs-Kammer ab-
	        
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