Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Privilegium gegen den Nachdruck der Schrift: Volks= Anatomie von Dr. v. Wagemann. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 11. d. M. 
dem Buchhändler Thomas Feyer zu Ehingen gegen den Nachdruck der in seinem Ver- 
lage erscheinenden Schrift: „Volks-Anatomie nebst darauf sich beziehender Gesundheits- 
lehre, oder allgemeiner leichtfaßlicher Unterricht über den Bau des menschlichen Kör- 
pers 2c. von Dr. v. Wagemann“ ein Privilegium auf die Dauer von sechs Jahren 
zu ertheilen geruht; was hiemit unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 
25. Februar 1815, in Betreff der Privilegien gegen den Bächer= Mechtruck, zius-Mach. 
achtung öffentlich bekannt gemacht wird 
Stuttgart den 15. Mai 1831. Kapff. 
b) Oeffentliche Belobugg. 
Der Schwanenwirth Balrthas Straib zu Mössingen, Oberamts Rottenburg, 
hat sich durch eine längere Zeit fortgesehte Zucht vorzüglicher Pferde vermittelst eines 
konstanten Mutterstuten-Stamms und Benütung der Landbeschäl-Anstalt, durch ange- 
messene Behandlung seiner Pferde und das hiedurch gegebene gute Beispiel um die 
Emporbringung der vaterländischen Pferdezucht wesentlich verdient gemacht. 
Seine Königliche Majestät haben daher durch höchste Entschließung vom 
13. d. M. zu Anerkennung dieser Verdienste die öffentliche Belobung des Straib 
durch das Regierungs-Blatt gnädigst zu verfugen geruht; was hiemit bekannt gemacht 
wird. ' 
« Stuttgart den 19. Mai 1831. E Kapff. 
2. Des evangelischen Consistorium. 
Termine fuͤr die Concurs-Pruͤfungen der Schullehrer, Provisoren und Incipienten. 
Für die erste dießjährige Concurs-Prüfung der evangelischen Schullehrer und Lehr- 
Gehülfen werden folgende Tage hiemit bestimmt:
	        
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