Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

23 
Abschnittll. 
Verwendung des Tilgungsfonds. 
  
Zu Ablbsung von Passio-Capitalien waren in diesem Jahr zu verwenden: 
1) Räckstand vom ebe Tahr .....·. Es« . .« 
2)dteß1äl)tlgerordentlichcrsTilgungsfonds....·.....- 
3) Ueberschuß des Zins-Zahlungs-Fonds nach Abzug des Erfordernisses und 
der Zinse aus den durch das Geseh vom 18. April 1850 eingewiesenen 
Schulden 4 . .. 
4) Zins-Ersparnisse bei Capital-Ablösungen vor den Zins-Verfall-Terminen 
und Abgang von Resten, über Abzug bezahlter Stückzinse aus den nach 
dem Zins-Termin abgelbsten Capitalien ..,...... 
5) Heimbezahlte Aktio-Capitalien M„ 
6) Aufgenommene Passiv-Capitallen 
Von der außerordentlichen Einnahme: 
7) Ersatz-Posten .....-. 
fl. kr. 
1/409,015|36, 
132,8541|28 
57,025014 
74, 131167 
27,500 
2°628,500 
  
1,.264 
  
· 4 " Zusammen 
Von dieser Summe wurden bezahlt: 
a) Vorschuß an die Ausstands-Casse zu Einlösung der Cassen-Scheine für 
Gehalts-Reklamatiooen: 
b) an die Staats-Hau 0t= Casse zu den Casernenbau-Kosten und zu Bezah- 
lung eines Kaufschillings-Ziels für das zu Erweiterung der Artillerie= 
Caserne in Ludwigsburg erkaufte Haus ..-.— ..--- 
Von der außerordentlichen Ausgabe: 
e) Ersatz-Posten ß .. .ch . g 
Vavon wurden zu Abl 
welche ar « Rest—:-129;288«fl.·55kr. » 
* am 50. Juni 1830 von den eingegangenen a#procentigen Anlehen noch 
du- 4äprocemigen Capitalien noch zu bezahlen waren 1926,057 fl. 00 kr. 
"5 dem folgenden Jahr von jenem Rückstande Abe Berichtigung erhalten. 
eberdieg besteht noch ein besonderer Tilgübgsfonds von 
welcher 2 —i 626.139 fl. 5,r. 
elcher durch das Geseh vom 22. Juni. 1820 der Finanz-Verwaltung auf 
künftigen Wieder-Ersat überlassen worden itt. - 
  
87,40 1 
Nach Abzug bieser Ausgaben blieben an d.Tilgungsfonds übrig 4°232,687fl. 28zkr. 
sung von Passiv-Capitalien verwendet 4'105,598fl. 35 kkkr. 
den gewesen sind, und wogegemn zu dieser Zeit von den aufgeb#ndig- 
4·°520, 088, 59 
46, 300 
41,000 
1011 
21 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.