Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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b) Bekanntmachung, betreffend die in den festgesetzten Audienz-Tagen eintretende Unterbrechung. 
Da durch die bevorstehende Abwesenheit Seiner Königlichen Majesiät, 
Höchstwelche Sich nach Friedrichshafen begeben, um daselbst Höchst hren Som- 
mer-Aufenthalt zu nehmen, die festgese#ten Audienztage einige Unterbrechung erleiden 
werden, so wird solches hiemit unter. dem Anfügen bekannt gemacht, daß Seine Ko- 
nigliche Majestät am nächsten Freitag den 17. d. M. lehtmals Audienz zu erthei- 
len geruhen, den Wiederanfang der Audienzen aber seiner Zeit zur öffentlichen Kennt- 
niß bringen lassen werden. # 
Auf besondern höchsten Befehl: 
Stuttgart den 12. Juni 1831. Ka pff. 
2. Des katholischen Kirchenraths. 
Termin zur Prüsung für die Aufnahme in das katholische Schullehrer-Seminar in Gmünd. 
Diejenige katholischen Schulamts-Candidaten, welche die Aufnahme in das Schullehrer- 
Seminar zu Gmünd nachgesucht haben, und nicht durch besondere Ausschreiben zurück- 
gewiesen worden sind, haben am Freitag den 1. Juli Abends in Gmünd sich einzufin- 
den, wo die im §. 12 der organischen Bestimmungen vom 15. Januar 1825 angeord- 
nete Prüfung in den ersten Tagen des Julius vorgenommen werden wird. Die neu 
eintretenden, wie die älteren Seminaristen werden an die genaue Befolgung des F. 23, 
die halbjährige Vorausbezahlung betreffend, erinnert. 
Stuttgart den 3. Juni 1831. Camerer. 
C) Der Departements des Innern und des Kriegswesens: 
Des Ober-Rekruttrungsrahhs. 
Bekanntmachung der Loos- JNummern, mir denen die Kontingente fuͤr die dießjaͤhrige Muehebung lrcgn 
Nachdem die Komtngents-Listen für die dießjaͤhrige Ausbebung abgeschlossen find, 
werden nach Vorschrift, des Rekrutirungs-Gesetzes Art. 25 die Loos-Nummern, mit 
denen die Komingente in den verschiedenen Oberamts--Bezirken schliegen, mit der Be- 
merkung bekannt gemacht, daß diejenigen, denen höhere Nummern zugefallen, von der 
#rdentlichen Auhebung durch das Loos befreit find.
	        
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