Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Nro. 27. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
  
  
— 4 
Mittwoch den 29. Juni 1831. 
  
—. 
  
— 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Königliche Verordnung, bstreffend den Vollzug der Königl. Deklarationen über die 
staatsrechtlichen Verhältnisse der fürstlichen Häuser Hohenlohe-Kirchberg und Langenburg im Punkte der 
Polizei-Verwaltung. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, den Uebertritt der Referend##re zweiter Elasse 
von den Gerichtshöfen zu Oberamtsgerichten betreffend. — Wohnsit-Veränderung eines Rechts-Consulen= 
ten. — Bekanntmachung, die Besetzung der standesberrlichen Aemter Kirchberg, Künzelsau, Laugenburgq 
und Weikersheim betreffend. — Bekanntmachung, die Vertheilung der jährlichen Opfer= und anderer Col- 
lecten-Gelder für die beiden Waisenhäuser zu Stuttgart und Weingarten betreffend. 
Dienst-Erledigung. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Konigliche Verordnung, 
betreffend den Vollzug der Kdnigl. Deklarationen über die staatsrechtlichen Verhältnisse der fürstlichen 
Häuser Hohenlohe-Kirchberg und Langenburg im Punkte der Polizei-Verwaltung. 
Nachdem die Fürsten zu Hohenlohe-Kirchberg und zu Hohenlohe-Langenburg, un- 
ter Verzichtleistung auf die Rechtopflege in ihren neuerlich durchaus abgetheilten Be- 
sitzungen, die Vollziehung Unserer Königlichen Deklarationen vom 27. September 1825, 
wegen Feststellung ihrer staatsrechtlichen Verhältnisse hinsichtlich der Polizei-Verwaltung 
nachgesucht, und über die Erfüllung der Vorbedingungen für deren Uebernahme sich 
ausgewiesen haben, so verordnen Wir hiemit, wie folgt:
	        
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