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II. Verfügungen der Departementsé.
A) Des Departements des Innern:
Des Ministerium des Innern.
Verfügung, betreffend die Brandschadens-Umlage für das Jahr 18/.
Um das muthmaßliche Bedürfniß der Brand-Versicherungs-Hauptcasse für das
Verwaltungojahr 1834 zu decken, ist die auf das Ergebniß der nächsten Revision der
Brand= Versicherungs-Kataster zu gründende ordentliche Brandschadens-Umlage für
gedachtes Jahr nach dem dermaligen Stande jener Casse durch Königliche Entschlie-
LZung vom 22. dieses Monats auf drei Kreuzer von 100 fl. Gebäude-Anschlag, zahl-
bar nach dem 1.Oktober und spätestens vor dem 51. December dieses Jahrs, festgesetzt worden.
Die Königlichen Oberämter erhalten daher den Auftrag:
1) die Einleitung zu treffen, daß nach Vollendung der auf den 1. Juli d. J. vor-
zunehmenden Revision der Brand-Versicherungs-Kataster diese Umlage sogleich
veranstaltet werde,
2) die Umlage-Urkunden noch vor dem 1. September d. J. an die Brand-Versi=
cherungs-Hauptcasse einzusenden, widrigenfalls der Casster nach Maßgabe des
g. 7 der Ministerial-Vorschrift vom 9. Oktober 1828 (Reg. Bl. S. 789 f.) ver-
fahren würde,
3) dafür besorgt zu seyn, daß bis zum 31. December d. J. der Betrag der Um-
lage unfehlbar zur Hauptcasse eingeliefert sey, indem sonst gegen die säumigen
Behörden das Gesehliche vorgekehrt werden müßte.
Stuttgart den 25. Juni 1851. Kapff.
B) Des Departements der Finanzen:
Des Steuer-Collegium.
Umlage der Grund-, Gefäll", Gebäude= und Gewerbe-Steuer für das Jahr 18/.
Nach der mit den Ständen geschehenen Verabschiedung sollen für das Finanz“
Jahr 1834 wie bisher
an Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Steuer —:. 27600,O00fl.
umgelegt und erhoben werden.