Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Nro. 32. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
— 
  
  
Montag, den 25. Juli 1831. 
—. 
  
— 
Inhalt. 
Koönigl. Dekrete. Vewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departemento. Verfügung, betressend den Nachlaß der Sportelsäge für urkunden- 
Sieglung und für Zeugnisse zu Gunsten mittelloser Personen. — Weitere Bekanntmachung, die durch 
Frankreich nach Amerika ziehenden Auswanderer betreffend. — Verfügung, berreffend die Prufung der 
Legitimations-Urkunden der vom Ausland kommenden Reisenden. — Bekanntmachung, betreffend die Prü- 
sungen in den Monaten August und September, 1) für die Aufnahme in die niederen katholischen Con- 
vikte, 2) für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar, 3) für die Zulassung zum akademischen 
Studium, 4) für die Aufnahme in das höhere epangelische Seminar zu Tübingen. 
Dienst-Erledigungen. » » 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 20. d. M. 
HochstEhrem Adjutanten, Oberst-Lieutenant v. Baumbach, die Erlaubniß ertheilt, 
das ihm von des Großherzogs von Baden Königl. Hoheit verliehene Commandeur= 
Kreuz des Zähringer L5wen-Ordens anzunehmen. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Vermöge Entschließung vom 14. d. M. ist der Referendär erster Elasse, Johann 
Christoph St#aib, von Biberach, in die Zahl der Rechts-Consulenten aufgenommen 
worden. Derselbe hat Ravensburg zu seinem Wohnorte gewählt.
	        
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