Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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2. Des Studienraths. 
Bekanntmachung, betreffend die Pröfungen in den Monaten August und September, 
4) für die Aufnahme in die niederen katbolischen Conbikte, 
2) für die Aufnahme in das niedere cvangelische Seminar, 
5) für die Zulassung zum akademischen Studium, 
4) für die Aufnahme in das höhere evangelische Seminar zu Tübingen. 
I. Zu der Prüfung Nro. 1 haben sich die betreffenden Schüler am 25. August 
Morgens 7 Uhr im Saale des Gymnasiums einzufinden. 
II. Die Prüfung für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar (zu 
Maulbronn) wird am 
1., 2. und 3. September, 
Donnerstag, Freitag, Samstag 
vorgenommen werden. Von der durch die Verordnung vom Jahr 1822 (Reg. Bl. 
S. 540) und die Verfügung vorigen Jahrs (Reg. Bl. v. 1850, S. 515) vorgeschrie- 
benen Einrichtung wird im gegenwärtigen Jahre nur darin abgewichen, daß die münd- 
liche Prüfung der Exspectanten prima vice am ersten Tage um 7 Uhr Morgens ih- 
ren Anfang nimmt, und am zweiten Tag Morgens von 8 Uhr an etwa noch eine 
Srtunde lang fortgesetzt wird, die Prüfung der Petenten am zweiten Tag aber gleich- 
falls Morgens 7 Uhr beginnt. 
III. Die Prüfung der Universitäts-Candidaten ist auf 
· den 12. und 13. September, 
Montag. und Dienstag, ., 
bestimmt. Die Vittschriften um Zulassung zu derselben muͤssen mit den erforderlichen 
Beilagen versehen und vor dem 20. August bei dem K. Studienrath eingelaufen seyn. 
Die Prüfung beginnt an dem ersten der gedachten Tage Morgens 7 Uhr. Die per- 
sönliche Meldung geschieht Abends vorher bei dem Rektor des hiesigen Gymnastums. 
Die Bücher, welche mitgebracht werden müssen, sind: Livius, Kenophons Memorabi- 
lien und Plato's Phädon. 
IV. Die Conkurs-Prüfung für die Aufnahme in das höhere Seminar wird 
am 29. September, Donnerstag, 
und an den folgenden Tagen im Saal des hiesigen Gymnasiums ebenso, wie das erste-
	        
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