Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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B) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Privilegium gegen den Nachdruck einer allgemeinen Weltgeschichte von Rotteck, in einem Auszuge aus 
dem größeren Werke desselben Verfassers, mit neuer Bearbeitung und Fortsetzung bis auf die gegen- 
wärrige Zeit. 
Vermöge höchster Entschließung von 1. d. M. haben Seine Königliche Ma- 
jestät dem Buchhändler Carl Hoffmann zu Stutegart ein Privilegium gegen den 
Nachdruck einer in seinem Verlage erscheinenden 
Allgemeine Weltgeschichte vom Hofrath und Professor Dr. v. Rotteck, unter 
Zugrundlegung des größeren Werkes desselben Verfassers neu bearbeitet und 
fortgesebt bis zum Jahre 1851, in vier Bänden, 
auf die Dauer von sechs Jahren zu verleihen gnädigst geruht. 
Unter Hinweisung auf die K. Verordnung in Betreff der Pribilegien gegen den 
Bücher-Nachdruck vom 25. Februar 1815 wird daher solches zur Nachachtung andurch 
öffentlich bekannt gemacht. 
Stuttgart den 3. August 1831. Kapff. 
b) Privilegium gegen den Nachdruck einer achten verbesserten Auflage von Rottecks Algemeiner 
Geschichte. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
1. d. M. der Herder'schen Kunst= und Buchhandlung in Freiburg, in deren Verlage 
von dem Werke: 
Allgemeine Geschichte, von Anfang der historischen Kenntniß bis auf, unsere 
Zeiten, von Dr. Karl v. Rotteck, Hofrath und Professor, 
bereits sieben Auflagen erschienen sind, für die von ihr beabsschtigte 
achte verbesserte Auflage dieses Werks 
ein Privilegium gegen den Nachdruck auf die Dauer von sechs Jahren guädigst zu ver- 
leihen geruht; welches unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815,
	        
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