Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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der durch die Erkrankung einer in Verwohrung gebrachten Person herbeigeföhrt wer- 
den sollre. 
Die Bezirksämter haben hienach den Vetrag in jedem einzelnen Falle dem König- 
lichen Medicinnl-Collegium zur weiteren Einleitung vorzulegen. 
Stuttgart den 19. August 1331. 
Für den Finanz-Minister: 
Kapff. Kerner. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Das in der dritten Besoldungs-Elasse stehende Oberamt Wangen ist durch Beföèr- 
derung des bisherigen Beamten in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese 
Stelle haben sich binnen vier Wochen bei der Königlichen Regierung des Donaukreises 
vorschriftmäßig zu molden. 
2) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Dettenhausen, Dekanats Tu- 
bingen, welche 955 Pfarrgenossen zählt, und an Geld, Naturalien und Gütergenuß ein Ein- 
kommen von 600 fl. nach Sportel-Preisen gewährt, hoben sich innerhalb vier Wochen 
bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die wieder zu beseßende katholische Pfarrstelle in Altdorf, Oberamts und De- 
kanats Ravensburg, begreift in dem Marktflecken Altdorf samt Weingarten und einer 
bedeutenden Anzahl von Filialen, worunter zwei mit eigenen Schulen, 3619 Einwohner. 
Der Pfarr-Gottesdienst wird in der sehr großen Kirche zu Weingarten gehalten. Das 
Einkommen an Güterertrag, Zehnten, Befoldungen und Geböhren belauft sich nach 
Abzug der Ausgabe für den besiändigen Vikar auf 1090 fl. Die Bewerber haben 
sich binnen vier Wochen bei dem kbatholischen Kirchenrath zu melden. 
4) Das Rectorat des Gymnasiums in Ellwangen, verbunden mit dem ersten Pro- 
fessorat ist in Erledigung gekommen. Das Einkommen dieser Stelle beträgt Looo fl., 
nebst freier Amtswohnung und einem Antheil von beiläusig 30 fl. an dem Schulgeld. 
Als erster Professor hat der Rector wöchemlich 10—12 Lehrstunden zu übernehmen. 
Die Bewerber um diese Stelle haben sich innerhalb drei Wochen beidem K. Studienrathe 
zu melden und anzuzeigen, welche Lehrfächer eines Ober-Gymnasiums sie zu überneh- 
men vorzüglich geneigt seyen. "„ 4
	        
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