Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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5) Das erledigte Professorat in dem Seminar zu Maulbronn, welches die ge- 
wöhnlichen Lehramts= und kirchlichen Geschäfte mit sich führt, gewährt neben dem Ge- 
nuß einer freien Wohnung ein Einkommen von 1,177 fl., worunter 250 fl. an Naru- 
ralien nach Sportel-Preisen berechnet, und 56 fl. an Güter-Genuß begriffen sind. Die 
Bewerber um diese Stelle haben innerhalb vier Wochen ihre Bittschriften an den K. 
Studienrath einzusenden, und in denselben genau zu bemerken, welche Lehrfächer sie zu 
übernehmen bereit wären. 
6) Die Bewerber um die Stelle eines Präzeptors an der obern Elasse der latei- 
nischen Schule in Urach, welche neben freier Wohnung mit einem Einkommen von 
572 fl. nach Sportelpreisen (theils in Geld, theils in Raturalien, das zu 80 fl. be- 
rechnete Schulgeld mit inbegriffen) verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen vor- 
schriftmäßig bei dem K. Studienrathe zu melden. « 
7) Die Bewerber um die Stelle eines Lehrers an der mittleren Classe der lateini- 
schen Schule in Urach, welche, neben freier Wohnung mit einem Einkommen von 
479 fl. nach Sportelpreisen (theils in Geld, theils in Naturalien, das zu 30 fl. be- 
rechnete Schulgeld mit inbegriffen) verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem 
K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. Es ist dieser Lehrer zum Unterricht im La- 
teinischen, vor naͤmlich aber in den Realien verpflichtet. 
8) Die Bewerber um das durch den Tod des Oberzoll-Verwalters Capoll erledigte 
Oberzollamt Heilbronn, mit welchem 800 fl. wirkliche Besoldung und 600 fl. Dienstge- 
halt verbunden sind, haben sich innerhalb vier Wochen bei der Oberzoll-Administration 
vorschriftmäßig zu melden.
	        
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