Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Welche Uebereinkunft von den zu deren Abschluß Bevollmächtigten vorbehältlich 
allerhöchster Genehmigung urkundlich unterzeichnet und besiegelt worden ist. 
So geschehen München den 5. März 1831. 
(L. S.) Franz (L. S.) Joseph Anton (L. S.) D. Ludwig (L. 8. Carl Friedr. Anton 
v. Miller. v. Belli de Pino. v. Wirschinger. v. Conta. 
Berichtigung eines Druckfehlers in der in Nro. 35 des Regierungs-Blatts enthaltenen Versügung der 
Minisierien des Innern und der Finanzen vom 19. August, die Vorsschtsmaßregeln gegen das Ein- 
dringen der aftatischen Cholera betreffend. 
In einem Theile der Eremplare der Nummer 35 beitzt es S. 358 Lin. 19 u. 20: „daß er aus 
keiner als verdächtig bezeichneten Gegend komme,“ während es heißen muß: „daß er aus einer 
blos als verdächtig bezeichneren Gegend komme.“
	        
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