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durch hoͤchste Entschließung vom 29. v. M. die erledigte Huͤtten-Verwaltung Koͤ-
migsbronn dem Huͤtten-Verwalter Weberling von Abtsgmuͤnd gnaͤdigst uͤbertragen.
Sodann haben Hoͤchstdieselben unter dem 29. v. M. den Oberstlieutenant und
Bataillons-Commandanten im zweiten Infanterie-Regiment, v. Könneriß, seinem
Ansuchen gemäß wegen Kränklichkeit in den Ruhestand verseht, und demselben zu Be-
zeugung Allerhöchst hrer Zufriedenheit mit seinen geleisteten Diensten den Titel alo
Oberst ertheilt; auch folgende Beförderungen und Versehungen verfügt:
Zu Majors und Bataillons-Commandanten sind befördert:
die Hauptleute erster Elasse:
v. König des zweiten Infanterie-Regiments im ersten, und
v. Brand des achten Infanterie-Regiments im zweiten Infanterie-Regiment,
wogegen der Major und Bataillons-Commandant v. Arand in gleicher Eigenschaft
vom ersten zum zweiten Regiment verseht wird.
Den dem Major v. Brand dem Dienstalter nach vorangehenden Hauptleuten ist
dasselbe vorbehalten. 6
Zu Hauptleuten erster Classe rücken vor, die Hauptleute zweiter Classe:
v. Neumeyer im achten, und
—en Infanterie-Regiment.
Zu Hauptleuten zweiter Elasse sind befördert, die Oberlieutenants:
v. Bagnato des vierten Infanterie-Regiments bei dem zweiten Regiment,
v. Weber, bisher Adjutant der ersten Infanterie-Brigade, bei dem siebenten
Regiment.
Zum Adjutanten bei der ersten Infanterie-Brigade ist der Oberlieutenant v. Kel-
lenbach des zweiten Infanterie-Regiments ernannt.
Zu Oberlieutenants sind befördert, die Unterlieutenants:
Raht des ersten Infanterie-Regiments bei dem fünften Infanterie-Regiment,
Demmler des General-Quartiermeisterstabs,
v. Malchus des dritten Infanterie-Regiments bei dem zweiten Regiment.
Eingetheilt werden, die aggregirten Unterlieutenants:
Herrmann v. Hügel des fünften Regiments bei dem ersten Regiment,
v. Besserer des siebenten Regiments bei dem dritten Regiment,
Werthes des achten Regiments bei den Garnisons-Compagnien.