Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Derselbe ist erboͤtig zu Vorlesungen uͤber Geburtshuͤlfe. 
Prof. H. F. Autenrieth wird die Lehre von den Giften und heftiger wirken- 
den Arzneistoffen mit haͤufigen, besonders auch die gerichtliche Arzneikunde beruͤcksichti- 
genden Versuchen an Thieren in der Stunde von 10—11 Uhr oder von 4—5 Uhr 
vortragen. " 
Prof. F. G. v. Gmelin liest das Formulare in einer noch zu bestimmenden 
Stunde. 
D. Leube erbietet sich über medicinische Polizei zu lesen. 
Kanzler D. v. Autenrieth liest gerichttiche Arzneikunde von 9—10 Uhr. 
Die Elinik für innerliche Kranke wird Prof. F. G. v. Gmelin von 11—12 
Uhr halten., 
Die chirurgische und geburtshülfliche Elinik Prof. D. Riecke von 10—11 
Uhr. 
Prof. Baur hält anatomische Repetitionen. . 
Privatdocent D. Weber medicinische Examinatorien. 
D. Majer erbietet sich, die specielle Krankheitslehre repetitorisch vorzu- 
tragen und zugleich die wichtigern Grundzüge dieser Lehre clinisch zu erläutern. 
I. Staatswirkhschaft. 
Encyklopädie der ökonomisch-politischen Wissenschaften wird Pro- 
fessor D. Fulda 5 Stunden wöchemlich von 5—7 Uhr vortragen. 
Agribultur= und Forst-Chemie mit der Bodenkunde und den Grundsäßen 
der auf Gewerbe angewandten Chemie überhaupt wird Prof. D. Schübler in einer 
Nachmittags-Stunde vortragen. 
Landwirthschaftslehre trägt Prof. D. Widenmann 5 Srunden wöchentlich 
nach Geyers Lehrbuch der Landwirthschaft (Sulzbach 1828) von 5—34 Uhr vor. 
Forst-Einrichtung und Abschätzung lehrt ebenderselbe 5 Stunden ws- 
chenrlich von 5—6 Uhr. 
Forstschutz und Forst-Insektologie wird Privatdocent Rogg in einer den 
Zuhdrern bequemen Stunde vortragen.
	        
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