Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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B) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, betreffend die Kost= und Einheiz-Gelder bei Gefangenen-Transporten in der zweiten. Hälfte 
des Verwaltungs-Jahrs 418/ 
Da vermöge der gemeinschaftlichen Verfügung der Ministerien der Justiz, des 
Innern und der Finanzen vom 24. v. M. und Jahrs, betreffend die Festsetzung der 
Kost= und Einheiz-Gelder für die Untersuchungs= und Straf-Gefangenen der Bezirks= 
Aemter, die dabei in Betracht kommenden Verhältnisse als unverändert geblieben er- 
kannt worden sind; so wird auf gleiche Weise auch bei den Gefangenen-Transporten 
der bisherige Betrag der dießfallsi igen Gebühren. für die Monate Januar bis Juni. 
d. J. erneuert. 
Stuttgart den 14. Januar 1831. Kapff. 
««» .is.-, · 
2. Der Commission fuͤr die. Erziehungshäuser. 
Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme neuer 35glinge in die Etzichunga Anstalt für. 
Vaganten,Kinder zu Weingarten. 
In der mit dem Waisenhause zu Weingarten verbundenen Erzihungs-Anstan 
für Kinder von Vaganten sind auf das nächstkommende Frühjahr 11 erledigte Seellen 
zu beseben. 
Die Bezirks-Polizeiemter, welche im Fall sind, Kinder, die sich nach der Ministe- 
rial-Instruktion vom 5. August 1826 zur Aufnähme in jene Anstalt eignen, vorzu- 
schlagen, werden daher aufgefsrdert, ihre dießfallsigen Vorschläge in der Form und 
wit den Nachweisungen und Belegen, welche die gedachte Instruktion vorschreibt, bin- 
nen einer Frist von 2 Monaten an die Commisston“ für die Erzfehungsháuser einzusenden. 
Srurtgart den 13. Januar 1831. d Autel.
	        
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