Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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der Fechtboden täglich (Sonntag und Donnerstag ausgenommen) von 121—2 
Uhr; 
Das Ende der Ferien ist auf den 23. Oktober festgesetzt; am 24. Oktober wird 
die Eröffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werden, und 
die Haupt-Vorlesungen werden am 25. Oktober anfangen. 
Tübingen den 25. August 1831. 
v. Schrader. 
5. Der General-Direktion der K. Württembergischen Posten. 
Bekantmachung, die Erhbhung der Stations-Distanz-Beftir ig zwischen Mergentheim und 
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Riedbach betreffend. 
Nachdem durch Entschließung des K. Ministeriums des Innern vom 25. d. M. 
die Stations-Distanz-Bestimmung zwischen Mergentheim und Riedbach von bis- 
ber einer ein fachen, der bestehenden Entfernung gemäß auf 141 Post-Station 
erhöht worden ist, so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Frankfurt a. M. den 30. August 1831. 
In Abwesenheit des General-Posl-Direktors: 
Freihr. v. Epplen. v. Hoff. 
  
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Aktuars-Seelle bei dem K. Oberamts-Gerichte 
Vaihingen werden aufgefordert, innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in 
Eßlingen sich zu mlden. 5% 
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