Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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üdem Präzeptor Jetter daselbst den Titel eines Ober-Prázeptors gnädigst zu ver- 
kleihen, und 
durch höchstes Dekret vom 22. d. M. dem Gerichts-Aktuar Zaißer in Ravens- 
lburg die nachgesuchte Dienst-Entlassung zu ertheilen geruht. 
Sodann haben Höchstdieselben unter dem 26. d. M. folgende Beförderungen 
ibei den K. Truppen zu verfügen geruht: 
zum General-Major, Commandanten der zweiten Infanterie-Brigade und Gou- 
verneur von Heilbronn den Obersten und Commandanten des achten Infanterie-Regi- 
ments, v. Sepbold, 
zum Obersten und. Commandanten des achten Infanterie-Regiments den Oberst- 
Lieutenant und Bataillons-Commandanten desselben Regiments, v. Meisrimmel, 
zum Major und Bataillons-Commandanten im achten Infanterie-Regiment den 
Hauptmann erster Elasse, v. Imthurn des sechsten Regiments, 
zum Hauptmann erster Classe den bei dem General-Quartiermeisterstab comman- 
dirten Hauptmann zweiter Classe v. Finckh des fünften Infanterie-Regiments, 
zum Hauptmann zweiter Classe im sechsten Infanterie-Regiment den Oberlieute- 
nant und Schüßen-Offstzier des zweiten Infanterie-Regiments, v. Camerer; 
zu Oberlieutenants: 
den Unterlieutenant, Graf v. Waldburg-Zeil des zweiten Infanterie-Regiments 
bei diesem Regiment, 
den Unterlieutenant und Schütßen-Offzier Bischoff des achten Infanterie-Regi- 
ments in diesem Regimente, und 
den Unterlieutenant v. Baldinger des ersten Infanterie-Regiments bei dem 
vierten Regiment. 
Endlich werden die aggregirten Unterlieutenants: 
Schmid des zweiten Infanterie-Regiments bei diesem Regimente, und 
v. Hayn des drittten Infanterie-Regiments bei dem ersten Regiment eingetheilt.
	        
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