Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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II. Verfügungen der Departemente. 
Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Nachträgliche Bekanntmachung, das Privilegium gegen den Nachdruck von „Schachts Vorschule der 
Geographie mit Berücksichtigung der Geschichte“ betreffend. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 7. Juli d. J. (Reg. Bl. S. 285) 
das dem Buchhändler Kunze in Mainz ertheilte Privilegium gegen den Nachdruck des 
bei ihm erscheinenden Werks, „Schachts Vorschule der Geographie mit Berücksichti- 
gung der Geschichte" betreffend, wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 
der Titel dieses nunmehr im Buchhandel erschienenen Buchs in „Lehrbuch 2c.“, statt: 
„Vorschule“, umgeändert worden sey. 
Stuttgart den 50. September 1831. Kapff. 
2. Der Central-Commission zur Fürsorge gegen die asiatische Cholera- 
Versügung, betreffend die Adressirung der an die Central-Commission Zur Fürsorge gegen die 
asiatische Cholera zu richtenden Schreiben. 
Unter Beziehung auf die K. Verordnung vom 27. v. M., betreffend die Nieder- 
sehung einer Central-Commission zur Fürsorge gegen die astatische Cholera, werden 
sämtliche Behörden oder Personen, welche mit dieser Commission in Absscht auf die 
Cholera schriftlich zu verkehren haben, hiemit angewiesen, ihre Schreiben an das K. 
Ministerium des Innern mit dem Beisaß: „die Cholera betreffend“ zu adresstren. 
Stuttgart den 3. Oktober 1851. Kapff. 
5. Des batholischen Kirchenrathe. 
Den Stand des Interkalas-Fonds der katholischen Kirche des Kbnigreichs am 31. März 1830 
betreffend. 
In dem Regierungs-Blatt vom Jahre 1821, S. 818, wurde die Emstehungsweise, 
die Natur und die Verwaltungöform des Interkalar-Fonds der katholischen Kirchen- 
stellen des Königreichs bekannt gemacht. . 
Nachdem die neueste Rechnung fuͤr 1833 gepruͤft und gutgeheißen worden ist, so 
werden, unter Beziehung auf die naͤchstvorgehende Bekanntmachung im Regierungs-
	        
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