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seine Privat-Seelsorge dazu benuͤtzen werde, um auf die moralische Aufrechthaltung der
Ortseinwohner und auf die Befesiigung ihres Vertrauens in die obrigkeitliche Fürsorge
zu wirken, jede Niederdrückung durch übertriebene Sorgen, Furcht und Angst aber zu
beseitigen.
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In Beziehung auf gesunde Luft und öffentliche Reinlichkeit wird die
Commission der Polizei-Behbrde dadurch in die Hände arbeiten, daß sie durch ihre Mit-
glieder von Zeit zu Zeit in den Straßen, und, wo die Umstände es ersordern sollten,
auch in den Häusern und Hofräumen Augenschein einnehmen läßt, und wo im Wege
der Ermahnung nicht Abhülfe erfolgt, die geeignete polizeiliche Einschreitung veranlaßt.
K. 11.
Unter den Nahrungemitteln, welche für die Gesundheit schädlich seyn konnten,
wird die Commission besonders auf schlechtes Mehl, verdorbene Kartoffeln, saures Vier,
schlechten Most, schlechtes Fleisch und die davon bereiteten Würste ihr Augenmerk rich-
ten, und ihren schédlichen Wirkungen nicht nur da, wo solche zum öffentlichen Verkauf
gebracht werden wollen, sondern auch in den einzelnen Haushaltungen, in welche ihre
Mitglieder den Zutritt haben, durch Warnung entgegen zu wirken suchen, ihre Wahr-
nehmungen aber der Polizei-Behörde mittheilen, um je nach den Umständen das Ge-
eignete verfügen zu können. Hauptsächlich wird sie auch alle Mittel anwenden, um den
übermäßigen Genuß des Branntweins, nachtheiliges Nachtschwärmen, Zechgelage in
Wirthshäusern und dergleichen zu verhüten.
C. 12.
Die Fremden, die etwa wegen zu befürchtender Belästigung des Publikums in
ihre Heimath zu verweisen wären, hat jedes Mitglied der Commission in seiner Um-
gebung sich zu merken, solche, so weit es seine Verhältnisse erlauben, zu becbachten,
und die Augen der Polizei-Vehörde auf sie zu lenken.
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Die Frage, welche Arten von Beschäftigung den in Folge der Hemmung des
Verkehrs und der Einschränkung der Ausgaben etwa arbeitslos werdenden Orts-
Einwohnern zugewiesen werden könnten, besonders welche öffentliche Arbeiten an
Gebäuden, Wegen, Wasserleitungen rc. allenfalls anzuordnen oder fortzusetzen sepn