Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Nachtrag zur Medikamenten-Taxe vom 2. Juli 1831. 
  
  
  
  
  
  
  
4 Plond. 1 Unze. 1Drachme. 1 Serupel. 1 Gran. 
11. kr. fl. hbr. fl. Lr. fl. krr. kr. 
Cera arborrenn — 54.— 6. 
Mercurius sublimatus corrosivus pulv. — — 16.— 5. — gr. v 1. 
Radix Imperalorio concisa ei pulv. gross.— 50.— 5. 
— polypodii vulgaris conciese — 40.— . 
Tinctura Pimpinele — — 8.— 2. 
6) Verfügung, betreffend die Uebersicht über die ausübenden Aerzte und deren Wohnsitze. 
Um uͤber die ausuͤbenden Aerzte und deren Wohnsitze in fortlaufender Kenntniß 
zu bleiben, wird den Bezirksaͤmtern nicht nur die Vorschrift vom 14. Oktober 1825 
(Reg. Bl. S. 771 f.) in Erinnerung gebracht, wornach sie von jeder Niederlassung 
eines ausübenden Arztes sowohl der Kreis-Regierung als dem Medicinal-Collegium 
Anzeige zu erstatten haben, sondern denselben, theilweise unter Beziehung auf eine 
frühere Normal-Verfügung vom 8. März 1821, hiemit nachtráglich auch noch aufgege- 
ben, in gleicher Art den Tod, den Wegzug und die Niederlegung der Praris eines 
ansäßig gewesenen ausübenden Arztes an beide Collegien zu berichten. 
Die ausübenden Aerzte haben von ihrer Seite das betreffende Bezirksamt jedes- 
mal hiezu in Stand zu seßen, und dadurch den höheren Behörden es möglich zu ma- 
chen, im Falle des eintretenden Beürfnisses sich ohne Zeit-Verlust ihrer Hülfe bedie- 
nen zu können. 
Stuttgart den 51. Oktober 1331. Kapff. 
2. Des Medicinal-Collegium. 
Aufnahme dreier ausübenden Aerzte. 
Der Doktor der Medicin und Chirurgie, Franz Höring, von Millsbach, Ober- 
amts Weinsberg, und die Doktoren der Medicin, Emil Friedrich Riethammer, von
	        
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