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8) Bewilligung von vorübergehenden Unterstuͤtzungen an arme israelitische Ge-
werbs-Lehrlinge und Gewerbs-Gehuͤlfen, so wie an arme israelitische Rabbi-
nats= und Schulamts-Zöglinge, Anweisung des nach Art. 21 des Gesehes der
Central-Casse obliegenden Antheils an den Ernährungs-Kosten israclitischer
Armen, Prüsung und Debretur der übrigen der Central-Casse obliegenden Aus-
gaben, jedoch unter steter Beobachtung der Säße des genehmigten Etatsz;
n)) Erkennung über Gesuche um Nachlaß an den dem Centralfonds gehörigen
Einkünften und Ausständen;
i) Sorge für die Erhaltung der mit der Central-Casse etwa verbundenen Stiftun-
gen und stistungsmáßige Verfügung über den Ertrag derselben;
k) Bestellung, Instruirung und Verpflichtung des Cassiers., Aufsicht über seine
Amtsführung und Erledigaung der hiebei vorkommenden Anstände, Abnahme
und Attestation seiner Jahrsrechnung und Vorlegung derselben an das Mini-
sterium des Innern zum Behuf der Uebergabe an die Königliche Ober-Rech-
nungs-Kammer.
— H.21-.
B) Religions-Gegenstaͤnde:
1) Festsesung der Gottesdienst-Ordnung in den Spnagogen und der Amts-Obliegen-
heiten der Rabbinen und Vorsinger;
2) Bestimmung der in den Synagogen zu gebrauchenden Lehr= und Erbauungs-=
Bücher;
5) alle Anordnungen, die sich auf die Form des israelitischen Gottesdienstes, auf
die Herstellung und Erhaltung seiner Reinheit, auf die Abstellung von Gebräuchen,
die den ächten Grundsäßen der israelirischen Religion nicht gemäß sind, beziehen;
4) alle Anordnungen, welche die Beobachtung der reinen ioraelitischen Glaubenslehre
zum Gegenstand haben, und Erledigung der hierauf sich beziehenden Anstände;
5) die Entscheidung von Anständen und Zweifeln in Beziehung auf die Anwendung
oder die Auslegung von Religions-Vorschriften, und die Erstattung der von an-
deren Stellen, insbesondere den ehegerichtlichen Behbrden, dießfalls verlangten
Gutachten, und
6) Erstattung von Vorschlaͤgen zu Verbesserung des religioͤs--sittlichen Zustandes der
Jöraeliten.