Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Eine Verußerung einzelner Bestandtheile findet hingegen unter der Bedingung 
Statt, daß der Kaufschilling zu Verbesserung des Hauptgutes verwendet werde. 
(. 4. 
Zu meiner nächsten und unmittelbaren Nach= und Erbfolgerin ernenne und be- 
stelle ich hiermit meine freundlich geliebte Gemahlin, die erlauchte Gräfin Amalie zu 
Waldek 2c. Liebden unter folgenden weiteren Zuständigkeiten: 
1) (eignet sich nicht zur öffentlichen Bekanntmachung.) 
2) Ihre Liebden sollen berechtigt seyn, die von mir nachzulassende Besihung 
außer in den im F§. 5 festgesehten Fällen ausnahmsweise auch dann zu rer- 
dußern, wenn die Umstände Sie dazu nöthigen würden, und Sie sollen in 
diesem Fall ganz allein die Norhwendigkeit zu beurtheilen haben, auch an 
die Vorschrift des §. 3 wegen des Wieder-Ankaufs einer andern Besihung nicht 
gebunden sepn. 
50) (eignet sich nicht zur öffentlichen Bekanntmachung.) 
. K. 5. 
Nach dem Tode meiner Gemahlin, soder im Fall Sie den Wittwenstuhl ver- 
rücken würden, bei Ihrer etwaigen Wieder-Vermählung werden Hochdero zu bestim- 
menden Erben oder Hochdenselben außer dem im vorstehenden Paragrophen erwähnten 
Inventario und Mobiliare vor dem Eintritt des oder der Nächstfolgenden in den Ge- 
nuß der Standesherrschaft der Betrag von Zehen Tausend Gulden baar ausbezahlt, 
und wenn dieses zu schwer würde, im jedesmal laufenden Zinöfuß verzinst, durch Ver- 
pfändung von außerdem unverpfändeten Realitäten im doppelten Capital-Betrag ver- 
sichert und in Posten von 500 bis 1000 fl. jährlich abgetragen. 
g. 6. 
In den Fällen des Todes oder der etwaigen Wieder-Vermähluug meiner Gemah- 
lin soll zunächst mein zweiter Bruder, des Grafen Carl zu Waldek Liebden den Ge- 
nuß meiner nachgelassenen Besitung erben, zugleich aber gehalten sern, jährlich den 
vierten Theil der jedesmaligen reinen Einkünfte derselben frei, ohne Kosten, Zeitverlust 
und Abzug meinem ältesten Bruder, des Grafen Josias Liebden auszusolgen. 2c. 2c. 
K. 7. 
Nach dem Ableben meines Bruders Carl oder im Fall er meinen Bruder Josigs 
überleben sollte, nach seinem Eimtritt in das Vergheimer xar#agium soll die Verwal-
	        
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