Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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„mehr nur als ein die Autorität der Bundes-Regierungen und die oͤffent- 
„liche Ordnung und Ruhe gefährdender Versuch, auf die gemeinsamen An- 
„Lelegenheiten und Verhältnisse Deutschlands einen ungesetzlichen, mit der 
„Sctellung der Unterthanen zu ihren Regierungen und dieser Lebteren zum 
„Bunde unvereinbaren Einfluss zu üben, anzusehen ist; so erklärt die Bun- 
„des-Versammlung, daß alle dergleichen Adressen als unstatthaft zurückzu- 
„weisen sind. 
„Die Bundes-Regierungen werden diesen Veschluß böffentlich bekannt 
„machen und wegen Beobachtung desselben die geeigneten Verfügungen 
„treffen;“ 
so wird dieser Beschluß hiemit zur allgemeinen Nachricht und Nachachtung bekannt 
gemacht. 
Stuttgart den 18. November 1351. Beroldingen. 
Dienst-Ecledigungen. 
1) Durch die Zuruhesetzung des Pfarrers Römer is öle ebangelische Pfarrei 
Bizfeld, Dekanats Weinsberg, in Erledigung gekommen. Dieselbe zählt über 1600 
Kirchen-Genossen, wovon 12¾ in vier Filialien, eine Biertel bis eine halbe Stunde 
entfernt, wohnen. Das Kirchspiel hat drei Schulen. In einem der Filialorte Brez= 
feld, eine halbe Stunde entfernt, hat der Geistliche alle drei Wochen Sonntags eine 
Catechtsation zu halten, so wic bei Leichen zu predigen. In den drei andern Filialien 
finden außer Taufen keine öffentlichen Gottesdienste Statt. Das Einkemmen dieser 
Pfarrstelle ist für die nächsien acht Jahre auf 656 fl. 55r. nach Spertel-Preisen be- 
rechnet. Die Bewerber haben sich innerhalb sechs Wochen bei dem evangelischen Con- 
sistorium vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um die bei dem K. Steuer-Collegium erledigte Stelle eines 
widerruflichen, mit 600 fl. Gehalt anzustellenden Canzlei-Assistenten haben ihre Gesuche 
innerhalb vier Wochen bei dem Direkrorium des Steuer-Collegiums vorschriftmäßig 
einzureichen. 
  
  
  
Gederuckt beri G. Hiassselberetak..
	        
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