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für die Rhein-Uferstaaten bewilligt sind, don dem Zeitpunkte an zugestchert ist,
wo sie in ihren respektiven Geleiten und an den Ufern besagter Flüsse ähnliche
Freihäfen unter den durch die Rheinschifffahrts-Ordnung bestimmten Stipula-
tionen errichtet haben werden,
die Städte Heilbronn und Cannstadt zu Freihäfen, durch höchste Entschließung
vom 14. d. M. gnädigst erklärt haben; so wird dieß hiedurch zur öfsentlichen Kenntniß
gebracht.
Stuttgart den 29. November 1851. Varnbüler.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Aktuars-Stelle bei dem K. Oberamts-Gerichte
Heidenheim haben innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ellwangen
vorschriftmäßig sich zu melden.
2) Durch die Versehung des Gerichts-Aktuare, Freiherrn v. Reischach zu Hall
auf die Aktuars-Stelle bei dem Criminalamte Stuttgart ist das Gerichts-Aktuariat zu
Hall in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich innerhalb drei
Wochen bei dem Gerichtshofe in Ellwangen vorschriftmäßig zu melden.
5) Die Bewerber um das erledigte Amts-Rotariat Oßweil, Oberamts Ludwigs-
burg, werden andurch aufgefordert, binnen drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in
Eßlingen sich zu melden.
4) Am 1. d. M. ist der Ober-Tribunal-Prokurator Müller in Stuttgart ge-
storben. Die Vewerber um die hiedurch erledigte Stelle haben sich innerhalb drei Wo-
chen bei dem K. Ober-Tribunal zu melden.
5) Die Bewerber um die in dem Eitil-Senate des K. Ober-Tribunals erledigte
Rathsstelle werden hiemit aufgefordert, innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober-Tri-
bunale sich zu melden. 1
6) Bei der Regierung des Neckar-Kreises ist eine etatsmäßige Rathsstelle in Er-
ledigung gekommen, bei deren Wiederbesehung vorzugsweise auf einen Rechnungs-
Verständigen, welcher mit praktischer Kenntniß des Rechnungs= und Steuerwesens
wissenschaftliche Vildung verbindet, Rücksicht genommen werden wird. Die Bewerber
um diese, mit dem Normal-Gehalte der drei jüngsten Collegialräthe von 1500 fl. ver-
bundene Stelle haben ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei der gedachten Kreis-
Regierung einzureichen.