Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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für die Rhein-Uferstaaten bewilligt sind, don dem Zeitpunkte an zugestchert ist, 
wo sie in ihren respektiven Geleiten und an den Ufern besagter Flüsse ähnliche 
Freihäfen unter den durch die Rheinschifffahrts-Ordnung bestimmten Stipula- 
tionen errichtet haben werden, 
die Städte Heilbronn und Cannstadt zu Freihäfen, durch höchste Entschließung 
vom 14. d. M. gnädigst erklärt haben; so wird dieß hiedurch zur öfsentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Stuttgart den 29. November 1851. Varnbüler. 
  
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Aktuars-Stelle bei dem K. Oberamts-Gerichte 
Heidenheim haben innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ellwangen 
vorschriftmäßig sich zu melden. 
2) Durch die Versehung des Gerichts-Aktuare, Freiherrn v. Reischach zu Hall 
auf die Aktuars-Stelle bei dem Criminalamte Stuttgart ist das Gerichts-Aktuariat zu 
Hall in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich innerhalb drei 
Wochen bei dem Gerichtshofe in Ellwangen vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um das erledigte Amts-Rotariat Oßweil, Oberamts Ludwigs- 
burg, werden andurch aufgefordert, binnen drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in 
Eßlingen sich zu melden. 
4) Am 1. d. M. ist der Ober-Tribunal-Prokurator Müller in Stuttgart ge- 
storben. Die Vewerber um die hiedurch erledigte Stelle haben sich innerhalb drei Wo- 
chen bei dem K. Ober-Tribunal zu melden. 
5) Die Bewerber um die in dem Eitil-Senate des K. Ober-Tribunals erledigte 
Rathsstelle werden hiemit aufgefordert, innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober-Tri- 
bunale sich zu melden. 1 
6) Bei der Regierung des Neckar-Kreises ist eine etatsmäßige Rathsstelle in Er- 
ledigung gekommen, bei deren Wiederbesehung vorzugsweise auf einen Rechnungs- 
Verständigen, welcher mit praktischer Kenntniß des Rechnungs= und Steuerwesens 
wissenschaftliche Vildung verbindet, Rücksicht genommen werden wird. Die Bewerber 
um diese, mit dem Normal-Gehalte der drei jüngsten Collegialräthe von 1500 fl. ver- 
bundene Stelle haben ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei der gedachten Kreis- 
Regierung einzureichen.
	        
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