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640 Hinsichtlich der Gebühren für die Ausfertigungen in Unterpfandssachen, so
wie für Ausstellung stadt= oder gemeinderäthlicher Zeugnisse hat es bei den
ertbeilten besonderen Bestimmungen sein Verbleiben.
5) Auf jeder Ausfertigung ist die dasfür angerechnete Gebühr zu bemerken.
Sruttgart den 28. November 1851.
Schwab. Kapff.
B) Des Departements des Innern:
1. Des Ministerium des Innern.
Die Besetzung der israelitischen Odrr-Kirchen-Behbrde betreffend.
Die iöraelitische Ober-Kirchen-Behöbrde ist durch höchste Entschließungen vom 7.
und 13. d. M. beseßzt worden, und besteht aus
dem Vorstand und Regierungs-Commissär, Ober-Kirchenrath Sreinhart;
dem mosaischen Theologen D. Joseph Maier aus Laudenbach, Oberamts
Mergentheim
den weltlichen Ober-Kirchen-Vorstehern:
Commerzienrath Marr Pfeiffer,
Commerzienrath Nathan Kaulla, und
Banquier Seligmann Benedikt; sodann
dem vortragenden Mitglied und Expeditor, Sekretär D. Carl Weil von
Stuttgart.
Stuttgart den 16. December 1831.
Kapff.
2. Der Regierung des Donau-Kreises.
Milde Stiftungen des verstorbenen Caplans zu Biberach Carl v. Zwerger#-
Der vormalige Pfarrer zu Ingerkingen und nachherige, im Mai d. J. gestorbene-
Caplan zu Biberach, Carl v. Zwerger, hat durch Testaments-Beilage, vom 9. Dec.
1828, folgende milde Stiftungen gemacht: