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Evangelischos Consistorium. Termine für die Concurs-Prüfungen der Schullehrer, Pro-
bisoren und Incipienten. 226.
Ministerium des Innern. Plrivilegium gegen den Nachdruck der Schrift: „Volks-Anatomie
von D. öv. Wagenmann. 226.
Justiz= Ministerinw.; Bekanntmachung einer Uebersicht über die Geschäfts-Thäiigkeit der hö-
hern Gerichte in- bem S % 4850. 250.
Ebend. *- 2 Verzeichnisses der flüchtig gewordenen Angeschuldigten und Ver-
brecher. 231.
Ministerium des Innern. Oeffentliche Belobung. 226.
Katholischer Kirchenrath. Kirchendienstprüfung der katholischen Geistlichen. 239.
Studienrath. Termin zur Prüsung der Bewerber um Professorate an Lyceen, Gymnasien
und Seminarien. 230.
Justiz-Ministerium. Resultat der Semester-Prüfung der Justiz-Referendäre im Mai 1831. 238.
Juni.
Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, die bevorstehende Semester-Präfung der Justiz-Re-
serendäre betreffend. 245.
Ministerium des Innern. Verfögung, betreffend die Begünstigung des Bauens aus Stein,
Backstein oder Lehm von Seite der Bauholzpflichtigen Körperschaften. 245.
Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der Notariats-Candidaten
betreffend. 243.
Katholischer Kirchenrath. Termin zur Prüfung für die Ausnahme in das katholische
Schullehrer= Seminar in Gmünd. 245.
Ober-Rekrutirungs-Rath. Bekanntmachung der Loos-Nummem, mit denen die Contin-=
gente für die dießjährige Aushebung schließen. 245.
Finanz-Ministerium. Belobung des Schultheißen Hertter und des Gemeinderaths An-
dreas Braun, von Schdubrann. 247.
Justiz-Ministe rium. Brkanntmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs-
Blatt auf das zweite Semeser 4834 betreffend. 246.
Ministerium des Innerm Bekanntmachung, betreffend die in den festgesetzten Audienz-Ta-
gen eintretende Unterbrechung., 2/5.
Ministerium des nnern. Pribilegium gegen den Nachdruck des Werks: „Hemiette von
England,“ von Caroline Pichler, geb. v. Greiner. 252.
Ebend. Privilegium gegen den Nachbruck einer dritten umgearbeiteten Auflage des „Hand-
buchs des Württembergischen Privatrechts“ von D. v. Weishgar. 252.