Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Evangelischos Consistorium. Termine für die Concurs-Prüfungen der Schullehrer, Pro- 
bisoren und Incipienten. 226. 
Ministerium des Innern. Plrivilegium gegen den Nachdruck der Schrift: „Volks-Anatomie 
von D. öv. Wagenmann. 226. 
Justiz= Ministerinw.; Bekanntmachung einer Uebersicht über die Geschäfts-Thäiigkeit der hö- 
hern Gerichte in- bem S % 4850. 250. 
Ebend. *- 2 Verzeichnisses der flüchtig gewordenen Angeschuldigten und Ver- 
brecher. 231. 
Ministerium des Innern. Oeffentliche Belobung. 226. 
Katholischer Kirchenrath. Kirchendienstprüfung der katholischen Geistlichen. 239. 
Studienrath. Termin zur Prüsung der Bewerber um Professorate an Lyceen, Gymnasien 
und Seminarien. 230. 
Justiz-Ministerium. Resultat der Semester-Prüfung der Justiz-Referendäre im Mai 1831. 238. 
Juni. 
Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, die bevorstehende Semester-Präfung der Justiz-Re- 
serendäre betreffend. 245. 
Ministerium des Innern. Verfögung, betreffend die Begünstigung des Bauens aus Stein, 
Backstein oder Lehm von Seite der Bauholzpflichtigen Körperschaften. 245. 
Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der Notariats-Candidaten 
betreffend. 243. 
Katholischer Kirchenrath. Termin zur Prüfung für die Ausnahme in das katholische 
Schullehrer= Seminar in Gmünd. 245. 
Ober-Rekrutirungs-Rath. Bekanntmachung der Loos-Nummem, mit denen die Contin-= 
gente für die dießjährige Aushebung schließen. 245. 
Finanz-Ministerium. Belobung des Schultheißen Hertter und des Gemeinderaths An- 
dreas Braun, von Schdubrann. 247. 
Justiz-Ministe rium. Brkanntmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs- 
Blatt auf das zweite Semeser 4834 betreffend. 246. 
Ministerium des Innerm Bekanntmachung, betreffend die in den festgesetzten Audienz-Ta- 
gen eintretende Unterbrechung., 2/5. 
Ministerium des nnern. Pribilegium gegen den Nachdruck des Werks: „Hemiette von 
England,“ von Caroline Pichler, geb. v. Greiner. 252. 
Ebend. Privilegium gegen den Nachbruck einer dritten umgearbeiteten Auflage des „Hand- 
buchs des Württembergischen Privatrechts“ von D. v. Weishgar. 252.
	        
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