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Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend das dem Marktflecken Mezingen
Ertheilte Prädikat „Stadt-Gemeinde“ 465.
Ebend. Bekanntmachung, betreffend eine gedruckte Belehrung über die aflatische Cholera. 459.
Königliche Verordnung, betreffend die Niederse hung ·t einer 7 Cemtral Eommiss an zur Fuͤrsorge
gegen die asiatische Cholera. 461.
Ministerium des Innern. Verleihung einer Sisssrhirpsicte an dem adelichen Fräulein=
Stift Oberstenfeld. 463.
Ebend. Nachträgliche Bekanntmachung, das Pinllegium: gegen den Nachdruck von „Schachts
Vorschule der Geographie mit Berücksichtigung der Geschichte“ betreffend. 468.
Evangelisches Consistorium. Resultat der Prüfung der Candidaren der ebangclischen
Thcologie. 526.
Oktober.
Kathbolischer Kirchenrath. Aufnahme in das Wilhelmsstift in Tübingen. 527.
Central-Commission zur Fürsorge gegen die asiatische Choler#. Berfügung, be-
treffend die Addressirung der an die Central-Commission zur Fürsorge gegen die asiatische Cho-
lera zu richtenden Schreiben. 568.
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Waarenschau dei den Gewerben der
Küfer, Kübler, Schuster, Seifensieder und Sailer. 525.
Ministerien des Innern und der Finanzen. Bekanntmachung, die Aussetzung eines
Preises für die inländische Bercirung einer die Einfuhr von Oelseise enebehrlich machenden Sei-
sengattung betreffend. 525.
Central-Commission zur Fürsorge gegen die asiatische Cholera. Verfügung,
betreffend die bffentliche Fürsorge für den Fall der größeren Annäherung und des Ausbruchs der
asiatischen Cholera. 495.
gegen die asiatische Cholera. 395.
Ministerien der Justiz, des Innern und der Flinanzen. Bekanntmachung, betref-
fend die Erhoͤhung des Kostpreises fuͤr die Gefangenen bei den Bezirksämtern. 534.
Ministerium des Innern. Priodilegium gegen den Nachdruck der Kinderschrift „die Hopfen-
blätben“ von dem WVerfasser der Ostereier. 526.
Jastiz-Ministerium. Bekanmmachung, die bevorstehende Pruͤsang der Rechts· Caudidaten
betreffend. 521. «
Ebend. Termin zur Vornahme der nächsten imiser der Justiz-Referendäre. 522.