Object: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

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Die Einrichtung des Laboratoriums entspricht nach Aus- 
weis der sub lit. B. anruhenden Liste, den Bestimmungen des 
§. 20 der Ministerial-Entschließung vom 17. Februar 1837. 
Das Kohlenbehältniß befindet sich 
(bei anderm Befund ändert sich natürlich auch das Schema.) 
C. Die Vorrathskammer. 
Hierauf wurden alle, die Vorrathskammer bildenden Räume 
besichtigt, nämlich 
1) der Wasserkeller. 
In den Wasserkeller führen vom Hausflur .. .. Stufen. 
Er ist von dem die häuslichen Bedürfnisse enthaltenden Keller 
durch . gesondert, zu .. . .# Reaumur erwärmt, durch 
Fenster erhellt, mit Ventilatoren gelüftet, und hat folgende Di- 
mensionen 
Die Einrichtung der Gestelle und Abtheilungen, dann die 
Aufbewahrung der Stoffe, ist nach Ausweis der Einträge in 
der sub lit. B. anruhenden Liste, in Uebereinstimmung mit dem 
§. 21 der Ministerial-Entschließung vom 17. Februar 1837 bewirkt. 
2. Die Materialienkammer. 
Dieselbe hat folgende Dimensionen.... und ist zur Auf- 
nahme der benöthigten Materialien hinreichend geräumig, luftig 
und trocken. — 
Ueber die in der sub lit. B. anruhenden Liste näher be- 
zeichnete Einrichtung findet sich nichts zu erinnern. 
3. Der Kräuterboden. 
Der Kräuterboden befindet sich in dem .. Stockwerke des 
Hauses. — Wie die sub lit. B. anruhende Liste ausweist, fand 
sich derselbe hell, trocken, luftig, gegen Wind und Regen voll- 
kommen gesichert, und die Aufbewahrung der Kräuter überein- 
stimmend mit dem §. 21 der Ministerial -Entschließung vom 
17. Februar 1837 in geschlossenen, deutlich bezeichneten und 
alphabetisch gereihten Behältern, Fächern und Schubläden. 
Für das Trocknen der Pflanzen fand sich eine besondere 
Lokalität von folgenden Dimensionen 
ihrem Zwecke durchaus entsprechend. 
4. Die Eisgrube. 
Die Eisgrube befindet sichin vöollkommen 
zweckmäßig und dem Bedürfnisse entsprechend geräumig errichtet, 
und mit einem hinreichenden Vorrathe von Eis angefüllt. — 
Med.-Verordn. 40
	        
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