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2. Der K. Oberzoll-Administrarion.
Bekanntmachung, bekreffend die weitere Herabsetzung der Zölle für aus dem preußisch-hessischen nach dem
württembergisch-bayerschen Zoll-Vereins-Gebiet kommende, und aus diesem nach jenem gehende Waaren.
In dem Ariikel 11 des Vertrags über Feststellung der gegenseitigen Handels-
Verhältnisse zwischen dem württembergisch-bayerschen und dem preußisch-hessischen Zoll-
Vereine vom 27. Mai 1829 (vergl. Reg. Blatt vom Jahr 1829, Nro. 50, S. 289ff.)
sind unter 11 a—l diejenigen Waaren näher bezeichnet, welche in Folge dieses Ver-
trags vom 1. Januar 1851 an in beiden Vereins-Gebieten bei ihrem Eingange eine
gegenseitige Erleichterung in der allgemeinen Tarifs-Abgabe von 50 pr.Ct. genießen
sollen. .
Indem man diese gegenseitige Herabsetzung der Zölle auf das Neue zur öffentli-
chen Kenntniß bringt, wird zugleich angesügt, daß dieselbe Herabsebung auch auf die-
jenigen Waaren gegenseitig Amvendung findet, welche schon vor diesem Termine in
der vertragsmäßigen Form einkamen und eingelagert wurden, aber erst mit dem ersten
Innuar oder später zur definitiven Behandlung gelangen.
Stuttgart den 24. December 1350.
Herzog.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Vewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Walddorf, Dekanats Nagold,
haben sich innerhalb sechs Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig
zu melden. Der Mutterort zählt 866, das eine Stunde emfernte Filial Oberschwan-
dorf, in welchem der Pfarrer jährlich 66 Predigten und etwa 50 Casual-Gottesdienste
zu halten har, 556, und der Hof Monhardt 35 Pfarrgenossen. Das Einkommen der
Pfarrstelle ist auf 713 fl. nach Sportel-Preißen berechnet.
2) Die wieder zu beseßende katholische Pfarrei Heiligenbronn, Oberamts und
Dekanats Horb, begreist im Pfarrsihe, vorzüglich im Dorfe Lußenhard, und in außer-
ordentlichen Filialien 625 Pfarr-Genossen. Die Schule besteht in Lutzeyhard. Der
zeitliche Pfarrer hat den besonders besoldeten Meßner als Dienstboten anzunehmen und