Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

98 
Graͤfin Alexandrine v. Ingelheim, geb. Graͤfin v. Stein zum Rechten- 
Stein, verehelicht mit dem Grafen Franz Carl Philipp v. Ingelheim, 
genannt Echter, von und zu Mespelbronn, K. K. oͤstreichischen Kaͤmmerer 
und Rittmeister zu Schwarzenau, als Mitbesitzerin des Ritterguts Emerkin- 
gen, Oberamts Ehingen, 
in der Art anwendbar ist, daß ihr, nach erfolgter Verzichtleistung auf Patrimo- 
nial-Gerichtsbarbeit und Ortspolizei, die Ausübung der in den 99. 50 und 1 jener 
Deklaration zugesicherten Surrogate dieser Rechte, so wie der Forsigerichtsbarkeit 
zukommt. 
Sturtgart den 29. März 1835. 
Schlaper. 
b) Verfügung, betreffend die erneuerte Einschärfung der Vorsichts-Maßregeln gegen die Verbreitung 
von Schaf-Krankheiten. 
Die dermalen arffallend häufige Erscheinung der Raude unter den Schafheerden 
des Königreichs macht es dringend nöthig, die Behörden und die Nächstbetheiligten 
auf die Vorsichts-Maßregeln wiederholt aufmerksam zu machen, welche gegen die Ver- 
breitung der Schaf-Krankheiten vorgeschrieben sind. 
Die Bezirksämter erhalten daher den Auftrag, den Orts-Vorstehern und Polizei- 
Officianten, so wie den Schaf-Eigenthümern und Schäfern, besonders denjenigen, die 
mit ausländischen Grenz-Bezirken in Berührung stehen, in welchen die Schafheerden 
mit den Pocken und der Raude fortwährend behaftet sind, den Inhalt der Ministe- 
rial-Verfügung vom 26. März v. J. wegen jener Vorsichts-Maßregeln (Reg. Blatt 
S. 75) von Neuem einzuschärfen, und Sorge dafür zu tragen, daß dieselben pünkrli- 
cher beobachtet werden, als es in der letzten Zeit zum Theil geschehen ist. 
Stuttgart den 10. April 18353. 
Schlaper.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.