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Die vorbenannten Referendäre haben bei den bezeichneten Oberamts-Gerichten
acht Tage nach dem Ablaufe der ersten Hälfte ihres Probejahrs ihre Funktionen
anzutreten, und von den gedachten Gerichten wird die vorschriftmäßige Anzeige von
diesem Antritte gewärtigt.
Stutrgart den 7. Januar 1855. Schwab.
c) Das Resultat der Concurs-Prüfung der Rechts-Candidaten im Monat December 1832 betreffend.
Zu der nach der Bebanntmachung vom 16. Oktober 1832 (Reg.Blatt S. 410)
auf den Monat December 1332 angeordneten Concurs-Prüfung haben sich nachste-
bende, in alphabetischer Ordnung aufgeführten zwölf Rechts-Candidaten gemeldet, welche
sämtlich für befähigt erkannt wurden, die praktische Laufbahn als Referendäre zweiter
Elasse anzutreten:
1) Wilhelm Gottlob Burk von Göôppingen;
2) Paul Friedrich Haag von Stuttgart;
5) Chrisiian Ludwig Klunzinger von Lauffen, Oberamts Besigheim;
4) Gottlob Friedrich Landerer von Alpirsbach, Oberamts Oberndorf;
5) Carl Julius Nick von Stutrgart;
6) Ferdinand Christoph Martin Pistorius von Gôöppingen;
7) Carl Eduard Roller von Wurmlingen, Oberamts Tuttlingen;
3) Carl Theodor Sattler von Stuttgart;
9 Carl Gustav Schwab von da;z
10) Joseph Steinhäuser von Gmünd;
11) Gustav Adolph Graf v. Taube von Stuttgart;
12) August v. Tautphöus von Mergentheim.
Stuttgart den 8. Januar 1833. Schwab.
4) Die Bestellung von zwölf geprüften Rechts-Candidaten zu Referendären zweiter Classe betreffend.
Diejenigen zwölf Rechts-Candidaten, welche nach der vorstehenden Verfügung die
erste Dienst-Prüfung genügend erstanden haben, sind zu Referendären zweiter Elasse
ihrem Ansuchen gemäß bestellt und für die erste Hälfte ihres Dienst-Probejahrs den
K. Gerichtöhöfen nachstehendermaßen zugetheilt worden: