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eine freie, leichte und fließende Handschrift zu bilden, und leicht auf jede Schrifrart
angewendet werden kann, so wird den Bezirks-Schul-Inspektoren und Orts-Schul-
Commissionen die Anschaffung der erwaͤhnten Anleitung zu den Orts-Schulbuͤcher-
Sammlungen empfohlen.
Stuttgart den 30. April 1833.
Soden.
Dienst-Erledigungen,
1) Die Bewerber um die erledigte Gerichts-Abtuars-Stelle in Freudenstadt wer-
den hiemit aufgesfordert, ihre Gesuche binnen drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in
Tübingen einzureichen.
2) Die Bewerber um die, mit dem 1. Juli d. J. wieder auf ein Jahr zu bese-
bende, ärztliche Gehülfen-Stelle am Catharinen-Hospital in Stuttgart werden hiemit
ausgesordert, innerhalb drei Wochen unter Anschluß der erforderlichen Ausweise über
ihre Herkunft und Laufbahn, namentlich k.#r die zum Wenigsten bei der medicinischen
Fakultät in Tübingen mit Ersolg erstandene Prüfung, bei dem Ministerium des
Innern sich zu melden. Diese zur praktischen Ausbildung vaterländischer Candidaten
der Heilkunde bestimmte Stelle, an welche statutenmäßig, bei sonst gleicher Tüchtigkeit,
diejenigen Lorzugsweise Anspruch machen bönnen, welche sich nicht blos der inneren
Medicin, sondern auch der Wundarznei-Kunde und Geburtshülfe mindestens theoretisch
gewidmet haben, ist mit freier Wohnung im Krankenhause und mit einem jüährlichen
Gehalte von 150 fl. verknüpft. Auch wird der Stadt= und Stiftungsrath dem Be-
dürftigen, der dieselbe ein Jahr lang zur vollkommenen Zufriedenheit versehen hat, den
Genuß des von dem Medicinalrath D. Plieninger zu dem Ende gestifteten Sti-
pendiums, welcher für den Anfang auf ungefähr 18 fl. zu berechnen ist, noch besonders
bewilligen. Ebenso können diesenigen, die in dieser Stelle sich Anerkennung verschaffen,
darauf zählen, daß ihre dießfallüge Dienstleistung bei künftigen Anstellungs-Gesuchen
nicht ohne Berücksichtigung bleiben werde. Die innländischen Candidaten der prabtischen
Ausbildung für die Heilkunde werden daher die Gelegenheit nicht übersehen, welche