Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Nro. 21. 
Regierungs-Blatt 
für das' 
Königreich Württemberg. 
  
. Samstag, den 1. Juni 1833.. 
——..—— —..——— 
  
  
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Prioilegium gegen den Nachdruck des. Werks: „Hartig, D. J. N. 
Handbuch der christlichen Kirchen-Geschichte, drikte Auflage, neu bearbeitet von D. J. Döttinger.“ — 
Privilegium gegen den Nachdruck der bei dem Kunstverleger Georg Ebner in Skuttgart erscheinenden 
Special-Karte von Württemberg, Baden und den beiden Fürsienthümern Hohenzollern. — Weitere Bekannt= 
machung, die Auswanderungen nach Süd-KRiußland betressend. — Milde Stiftungen des verKtorbenen Pfar: 
rers v. Wagemann zu Fulgenstadt. — Veränderungen bei den Schullehrer-Conserenz-Direktoren. — 
Empfehlung der Druckschrift: „Anleitung zum Unterricht taubstummer Kinder rc. von dem Stadtpfarrer: 
Jüger in Gmünd. 
Dienst-Erledigungen. 
Widerruflich angestellte Diener. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete-. 
A) Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 25 v. M. 
an den Ordens-Vice-Canzler, dem Major v. Kausler im K. General-Quartiermeister- 
stab auf sein Ansuchen die Erlaubniß gnädigst ertheilt, das von des Königs der Fran- 
zosen Majestät ihm verliehene Ritterkreuz des Ordens der Ehrenlegion anzunehmen 
und zu tragen.
	        
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