Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 22. 
v. M. dem Professor D. Uhland an der Universität Tübingen die nachgesuchte Ent- 
lassung aus dem Staatsdienste zu ertheilen, auch 
den Oberamts-Arzt D. Perrenon in Münsingen auf sein Ansuchen wegen vor- 
gerückten Lebens= und Dienstalters in den Pensionsstand zu verseben geruht. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 25. v. M. 
die Oberamts-Gerichts-Abtunre v. Hirrlinger zu Reutlingen, und v. Plessen zu 
Biberach gegenseitig zu versehen, und 
vermöge hochster Entschließung vom 27. v. M., die bei der Finanzkammer des 
Jart-Kreises erledigte Revisors-Stelle dem bei der Finanzkammer des Reckar-Kreises 
angesiellten Kanzlei-Assistenten Hopffenstok, 
die erledigte Revierförsters-Stelle zu Klein-Gartach, Forsts Stromberg, dem Revier- 
Förster Maier zu Langenbrand, Reuenbürger Forstes, auf sein Ansuchen, deßgleichen 
die erledigte Revierförsters-Stelle zu Reichenberg, dem Forst-Assistenten Marz 
zu Neuenstadt zu übertragen geruht. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Pevilegium gegen den Nachdruck des Werks: „Hartig, Dr. J. N. Handbuch der christlichen 
Kirchen-Geschichte, dritte Auflage, neu bearbeitet von Dr. J. Döttinger.“ 
Seine Königliche Mafjesiét haben durch höchste Entschließung vom 15. d. M. 
der Krüll'schen Universitäts-Buchhandlung in Landshut, ein Privilegium gegen den 
Nachdruck des in ihrem Verlage erscheinenden Werks: 
Hartig, D. J. N. Handbuch der christlichen Kirchen-Geschichte, dritte Auflage, 
neu bearbeitet von D. J. Döttinger, 
auf die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen gnädigst geruht; was unter Hinweisung
	        
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