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B) Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 22.
v. M. dem Professor D. Uhland an der Universität Tübingen die nachgesuchte Ent-
lassung aus dem Staatsdienste zu ertheilen, auch
den Oberamts-Arzt D. Perrenon in Münsingen auf sein Ansuchen wegen vor-
gerückten Lebens= und Dienstalters in den Pensionsstand zu verseben geruht.
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 25. v. M.
die Oberamts-Gerichts-Abtunre v. Hirrlinger zu Reutlingen, und v. Plessen zu
Biberach gegenseitig zu versehen, und
vermöge hochster Entschließung vom 27. v. M., die bei der Finanzkammer des
Jart-Kreises erledigte Revisors-Stelle dem bei der Finanzkammer des Reckar-Kreises
angesiellten Kanzlei-Assistenten Hopffenstok,
die erledigte Revierförsters-Stelle zu Klein-Gartach, Forsts Stromberg, dem Revier-
Förster Maier zu Langenbrand, Reuenbürger Forstes, auf sein Ansuchen, deßgleichen
die erledigte Revierförsters-Stelle zu Reichenberg, dem Forst-Assistenten Marz
zu Neuenstadt zu übertragen geruht.
II. Verfügungen der Departemente.
A) Des Departements des Innern:
1. Des Ministerium des Innern.
a) Pevilegium gegen den Nachdruck des Werks: „Hartig, Dr. J. N. Handbuch der christlichen
Kirchen-Geschichte, dritte Auflage, neu bearbeitet von Dr. J. Döttinger.“
Seine Königliche Mafjesiét haben durch höchste Entschließung vom 15. d. M.
der Krüll'schen Universitäts-Buchhandlung in Landshut, ein Privilegium gegen den
Nachdruck des in ihrem Verlage erscheinenden Werks:
Hartig, D. J. N. Handbuch der christlichen Kirchen-Geschichte, dritte Auflage,
neu bearbeitet von D. J. Döttinger,
auf die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen gnädigst geruht; was unter Hinweisung