Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 29. v. M. die erledigte evangelische Stadt- 
pfarrei Sindelfingen, Dekanats Boͤblingen, dem Pfarrer Weitbrecht in Hegenlohe, 
Dekanats Schorndorf, 
die erledigte katholische Pfarrei Bernsfelden, Dekanats Mergentheim, dem Pfarr- 
verweser Geiger zu Lippach, Dekanats Ellwangen, und 
die neu errichtere katholische Pfarrei auf dem Schônenberg bei Ellwangen dem 
Repetenten Diem am Wilhelmsstifte in Tübingen gnädigst verliehen. 
Sodann haben Höchstdieselben durch höchstes Dekret vom 30. v. M. die er- 
ledigte Aktuarsstelle bei dem K. Oberamts-Gerichte Ulm dem Referendär erster Classe, 
Beck, von da, zu übertragen, und 
durch höchstes Dekret vom 5. d. M. den dem Oberamts-Gerichte Ludwigsburg 
als Assistenzrath zugetheilten Justizrath Jäger wegen hohen Alters und Kränklichkeit 
auf sein Ansuchen in den Ruhestand zu versehen geruht. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
a) Bekanntmachung, die bevorstehende Semester-Prüfung der Jusüiz-Referendäre betreffend. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1823 (Reg. Bl. S. 418) 
werden diejenigen Referendäre zweiter. Classe, welche zur Erstehung der zweiten Dienst- 
Prüfung befähigt sind und die Zulassung zu derselben beabsichtigen, hiemit ausgeforderr, 
ihre dießfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe ihres Auf- 
enthaltsorts, bis zum 15. Juli l. J. bei dem K. Justiz-Ministerium um so gewisser 
einzureichen, als im Falle der Nichteinhaltung dieses Termins der Nachtheil des Aus- 
schlusses von der nächst bevorstehenden Semester-Prüfung für die Scumigen unfehlbar 
eintreten würde. 
Den zu dieser Prüfung zugelassenen Referendären werden sodann von der zweiten 
Sektion der Justiz-Prüfungs-Commission die zu Ausarbeitung der Probe-Relationen 
erforderlichen Akten ohne Verzug zugestellt werden. 
Stuttgart den 4. Juni 1335. Schwab.
	        
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