Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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den Rachdruck der in seinem Verlage herauskommenden Schrift: „Anekdoten für Chri- 
sten, zur Stärkung der Liebe, des Glaubens und der Hoffnung,“ auf die Dauer von 
sechs Jahren zu ertheilen gnädigst geruhr; was hiedurch, unter Hinweisung auf die K. 
Verordnung vom 25. Februar 1815, in Vetreff der Privilegien gegen den Bücher- 
Nachdruck, zur Nachachtung bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 50. Mai 1855. Schlaper. 
— 
Dienst-Erledigung. 
Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Dekans und Stadrpfarrers in Leon- 
berg, welche mit einem Einkommen von 100 fl. 42 kr. nach Sportelpreisen verbunden 
ist, werden aufgefordert, sich innerhalb drei Wochen bei dem akademischen Senate in 
Tübingen, welchem die Ernennung des Stadtpfarrers und dessen Präsentation zum 
Dekan zukommrt, vorschriftmäßig, namentlich unter Beilegung von Zeugnissen des K. 
Consistoriums über ihre Wahl= und Präsentations-Fähigkeit, zu melden.
	        
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