Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Sodann haben Höchstdieselben unter dem 7. d. M. den Ober-Lieutenant 
Raht der Garnisons-Compagnicen zu dem siebenten Infanterie-Regiment, und 
den Ober-Lieutenant Starckloff vom dritten zum achten Infanterie-Regiment 
versetzt, auch 
unter dem 10. d. M. folgende Beförderungen und Versehungen gnädigst vorzu- 
nehmen geruht: 
zum General-Major, Commandanten der zweiten Infanterie-Brigade und Gouver= 
neur von Heilbronn, den bisherigen Obersten des siebenten Infanterie-Regiments, 
v. Sepbothen, 
zum Obersten und Commandanten des siebenten Infanterie-Regiments, den 
Oberst-Lieutenant und Bataillons-Commandamen v. Sartler des fünften Infanterie- 
Regiments, 
zum Major und Bataillons-Commandanten im fünften Infanterie-Regiment, den 
Hauptmann erster Elasse desselben Regiments, v. Rampacher, 
zum Hauptmann erster Elasse bei dem zweiren Infanterie-Regiment, den Hauptmann 
zweiter Elasse, v. Stahl, desselben Regiments, 
zum Hauptmann zweiter Elasse im achten Infanterie-Regiment, den Ober-Lieute- 
nant v. Pichler desselben Regiments; 
bei dem dritten Infanterie-Regiment wird der dem zweiren Infanterie-Regiment 
bisher aggregirte Unter-Lieutenant Schmid eingetheilt; 
der Unter-Lieutenant Wöllwarth der Arrtillerie rückt zum Ober-Lieutenant vor. 
Verseht werden: 
der dem dritten Reiter-Regiment aggregirte Unter-Lieutenant Graf Ernst v. Rei- 
schach in gleicher Eigenschaft zum vierten Reiter-Regiment, und dagegen 
der bei dem vierten Reiter-Regiment eingerheilte Unter-Lieutenant Nagel zum 
dritten Reiter-Regiment. 
Ferner haben Seine Königliche Mafestät durch höchste Entschließung vom 
10. d. M. den Oberförster Kuttler von Albeck auf das erledigte Forstamt Lorch, 
und dagegen - 
den Oberfoͤrster Buchholz in Weingarten auf das Forstamt Albeck gnaͤdigst 
versetzt, auch
	        
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