134
Sodann haben Höchstdieselben unter dem 7. d. M. den Ober-Lieutenant
Raht der Garnisons-Compagnicen zu dem siebenten Infanterie-Regiment, und
den Ober-Lieutenant Starckloff vom dritten zum achten Infanterie-Regiment
versetzt, auch
unter dem 10. d. M. folgende Beförderungen und Versehungen gnädigst vorzu-
nehmen geruht:
zum General-Major, Commandanten der zweiten Infanterie-Brigade und Gouver=
neur von Heilbronn, den bisherigen Obersten des siebenten Infanterie-Regiments,
v. Sepbothen,
zum Obersten und Commandanten des siebenten Infanterie-Regiments, den
Oberst-Lieutenant und Bataillons-Commandamen v. Sartler des fünften Infanterie-
Regiments,
zum Major und Bataillons-Commandanten im fünften Infanterie-Regiment, den
Hauptmann erster Elasse desselben Regiments, v. Rampacher,
zum Hauptmann erster Elasse bei dem zweiren Infanterie-Regiment, den Hauptmann
zweiter Elasse, v. Stahl, desselben Regiments,
zum Hauptmann zweiter Elasse im achten Infanterie-Regiment, den Ober-Lieute-
nant v. Pichler desselben Regiments;
bei dem dritten Infanterie-Regiment wird der dem zweiren Infanterie-Regiment
bisher aggregirte Unter-Lieutenant Schmid eingetheilt;
der Unter-Lieutenant Wöllwarth der Arrtillerie rückt zum Ober-Lieutenant vor.
Verseht werden:
der dem dritten Reiter-Regiment aggregirte Unter-Lieutenant Graf Ernst v. Rei-
schach in gleicher Eigenschaft zum vierten Reiter-Regiment, und dagegen
der bei dem vierten Reiter-Regiment eingerheilte Unter-Lieutenant Nagel zum
dritten Reiter-Regiment.
Ferner haben Seine Königliche Mafestät durch höchste Entschließung vom
10. d. M. den Oberförster Kuttler von Albeck auf das erledigte Forstamt Lorch,
und dagegen -
den Oberfoͤrster Buchholz in Weingarten auf das Forstamt Albeck gnaͤdigst
versetzt, auch