Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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durch höchste Entschließung vom 12. d. M. den Oberamtmann v. Reuß zu 
Heilbronn auf die bei der Regierung des Jart-Kreises erledigte eratsmäßige Raths- 
stelle zu verseßen, 
die bei der Regierung des Schwarzwald-Kreises erledigte etatsmäßige Assessors- 
stelle dem bisherigen Oberamts-Gerichts-Abtuar Mögling in Sulz zu übertragen, und 
die erledigte evangelische Pfarrei Würtingen, Dekanats Urach, dem Helfer und 
Präzeptor Beyttenmiller in Leutkirch zu verleihen geruht. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
#a) Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent Dieterich seinen Wohnstt von Spaichingen nach 
Freudenstadt verlegt hat, so wird solches hiemit zu öffentlicher Kenntniß gebracht. 
Struttgart den 17. Juni 1855. Schwab. 
b) Verfügung, den Austritt eines Rechts-Consulenten betreffend. 
Da der Rechts-Consulent Vetter zu Ulm aus der Zahl der Rechts-Consulenten 
ausgetreten ist, so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
. Stuttgart den 17. Juni 1333. Schwab. 
8) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
-a) Verleihung einer Präbende für Fräulein vom ritterschaftlichen Adel. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Enischließung vom 12. 
d. M. dem Fräulein Emilie v. Stetten zu Schloß Stetten die durch die Vereheli- 
chung des Fräuleins Sophie v. Massenbach in Erledigung gekommene Präbende 
für Fräulein vom ritterschastlichen Adel zu verleihen gnädigst geruht. 
Stuttgart den 15. Juni 1835. Schlaper.
	        
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