Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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B) Der Departements der Justiz, des Innern und 
der Finanzen. 
Der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Bekanntmachung, betreffend die Herabsetzung des Kost-Preises für die Gefangenen bei den Bezirks- 
Stellen. 
Da man vom 1. Juli d. J. an den Kost-Preis für die Gefangenen bei den Be- 
zirks-Stellen auf tägliche zwölf Kreuzer herabgesetzt haben will, so wird solches unter 
Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. December 1851 (Reg. Bl. v. J. 1852, 
S. 16) andurch zu öffentlicher Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 7. Juni 1855. 
Schwab. Schlayer. Herdegen. 
C) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Privilegium gegen den Nachdruck der zweiten verbesserten Auflage der Schrift: „Handbuch des Wis- 
senswürdigsten aus der Natur und Geschichte der Erde und ihrer Bewohner, von D. 1. G. Blanc.“ 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 12. 
d. M. der Buchhandlung C. A. Schwetschke und Sohn in Halle ein Privilegium 
gegen den Nachdruck der zweiten verbesserten Auflage der Schrift: 
„Handbuch des Wissenswürdigsten aus der Natur und Geschichte der Erde und 
ihrer Bewohner, von D. L. G. Blanc,“ 
auf die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen gnädigst geruht; was unter Hinweisung 
auf die Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Rachdruck 
betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 13. Juni 1835. Schlaper. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Herabsetzung des Kostgeldes für die auf dem Trausporte befind- 
lichen Gefangtnen. 
Unter Berücksichtigung des dermaligen Standes der Frucht-Preise und des Kost- 
Geld-Regulatios für die Untersuchungs= und Strafgefangenen, wird auch das Kostgeld 
für die auf dem Transporte befindlichen Gefangenen vom 1. Juli d. J. an bis auf
	        
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