Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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die erledigte evangelische Pfarrei Oberbrüden, Dekanats Backnang, dem Pfarrer 
Bürner in Onolzheim, Dekanats Crailsheim, und 
die erledigte evangelische Pfarrei Hattenhofen, Dekanats Göppingen, dem Pfarrer 
Baur in Bartholomd, Dekanats Aalen, wie auch 
die erledigte Stelle eines Oberamts-Arztes in Calw dem provisorischen Unteramts- 
und Badarzt D. Kaiser daselbst, zu übertragen, und 
den vormaligen Kriegsrath Friedrich Römer, von Stuttgart, so wie 
den seitherigen Tagschreiber Pressel bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen, wel- 
cher auf sein Ansuchen entlassen worden ist, in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzu- 
nehmen geruht. Ersterer hat Stuttgart, Leterer Rottweil zum Wohnsiße 
gewählt. « 
Vermöge höchster Entschließung vom 5. d. M. haben Seine Königliche Ma- 
jestät die erledigte Stelle eines Rektors am Gymnasium zu Stuttgart dem an dem- 
selben angestellten Professor Uebelen gnädigst übertragen. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Der Departements der Justiz und des Innern. 
Der Ministerien der Justiz und des Innern. 
PVersügung, betreffend die Beaussichtigung der nach abgelaufener Straszeit aus den Straf-Anskalten 
entlassenen unvermöglichen Gefangenen bis zur Ankunst in ihrer Heimath oder in einem sonsligen 
Unterkunfts-Orte. 
Der bisherige Mangel an näheren Bestimmungen über die Beaufscchtigung der 
nach abgelaufener Strafzeit aus den Straf-Anstalten entlassenen unvermöglichen Ge- 
fangenen bis zur Ankunft in ihrer Heimath oder in einem sonstigen Unterkunfts-Orte 
ist mehrfach fühlbar geworden, und es liegt hierin ohne Zweifel eine der Hauptursa- 
chen der so häufig vorkommenden Rückfälle in die Gesetzes-Uebertretung. 
Um jenem Mangel so viel als möglich zu begegnen, und dadurch auf die Ver- 
minderung der Berbrechen hinzuwirken, werden in Gemäßheit höchster Entschlichung 
Seiner Königlichen Majestäát vom 27. d. M. folgende Vorschriften ertheilt:
	        
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