Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend den Austritt eines Rechts-Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent D. v. Bühler zu Brandenburg, Oberamts Wiblingen, 
aus der Jahl der Rechts-Consulenten ausgetreten ist; so wird solches hiemit zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 15. Juli 1833. Schwab. 
B) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
:) Piivilegium gegen den Nachdruck der zweiten Auflöge des Werks: „Gott isi die Liebe. Ein Gebet- 
und Erdauunge-Buch für gebildete katholische Cbristen, von Joseph Siegl.“ 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 10. d. M. 
der Buchhandlung Du mont Schanberg in Cöln ein Privilegium gegen den Nachdruck 
der in ihrem Verlage erscheinenden zweiten vermehrten und verbesserten Auflage des 
Werks: „Gott ist die Liebe. Ein Geber= und Erbauungs-Buch für gebildete katho- 
lische Christen, von Joseph Siegl,“ auf die Dauer von sechs Jahren zu bewilligen 
gnaͤdigst geruht; was unter Hinweisung auf die Verordnung vom 25 Februar 1813, 
Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt 
gemacht wird. 
Stuttgart den 11. Juli 1835. Schlaver. 
10) Privilegium gegen den Nachdruck einer „fünften Auflage von I). Friedrich Hildebrand's Handbach 
der Anatomie des Menschen.“ 
Seine Königliche Majesiät haben durch böchste Entschließung vom 10. d. M. 
der Schulbuchhandlung (Vieweg) in Braunschweig ein Privilegium gegen den Nach- 
druck der in ihrem Verlage erscheinenden funften vermehrten und verbesserten Auflage 
von D. Friedrich Hildebrand's Handbuch der Anatomie des Menschen, auf die Dauer 
von sechs Jahren zu bewilligen gnädigst geruht; was unter Hinweisung auf die Ver- 
ordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, 
zur Nachachtung hiemit bekannt gemoacht wird. 
Stuttgart den 11. Juli 1335. Schlaper.
	        
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