Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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2. Des katholischen Kirchenraths. 
Die Vertheilung der Preise für die auf das Jahr 1855, den katholischen Schullehrern und Provisoren 
vorgegebene Preis-Aufgabe. 
Auf die den katholischen Schullehrern und Provisoren für das Jahr 1822 vorge- 
legte Preisfrage (Reg-Bl. v. J. 1330, S. 1065) sind 15 Abhandlungen eingekommen. 
Des ersten Preises von 50 fl. wurde die Abhandlung mit dem Denkspruch: „Nur 
das Rothwendige; nicht zu wenig, nicht zu viel!“ würdig erfunden. Ihr Verfasser ist 
Raimund Jakob Wurst, Oberlehrer an dem K. Waisenhaus zu Weingarten. 
Der zweite Preis mit 50 fl. gebührt der Abhandlung mit dem Sinnspruch: „Nur 
wenn die Denkenden eins sind, kann das Vernünftige, nur wenn die Besseren eins 
sind, das Bessere siegen.“ Der Verfasser dieser Abhandlung ist der Schullehrer Frunz 
Weinmann in Ehingen. Dieser Abhandlung kommt die weitere mit dem Motto: 
„Ohne genugthuenden Anbau verwildert die Menschheit, wie die Erde“ am nächsien; 
weßhalb der Verfasser derselben, Schullehrer Frobin Strigl zu Oberndorf am Neckar, 
hiemit öffentlich belobt wird. 
Stuttgart den 28. Juni 1835. Soden. 
5. Des Studienraths. 
Bekanntmachung, betreffend die Prüsungen in den Monaten Augusi und September: 
1) für die Aufnahme in die niedern katholischen Convikte, 
2) für die Aufnahme in das nirdere cvangelische Seminar, 
5) für die Zulassung zu akademischen Studien, 
4) für die Aufnahmc in das höhere evangelische Seminar. 
1. Die Prüfung für die Aufnahme in die niederen katholischen Convikte wird am 
23. und 25. August, Freitag und Samstag; 
II. die Prüfung für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar am 
2., 5. und 4. September, Montag, Dienstag und Mittwoch, 
auf die gleiche Weise, wie in den vorangegangenen Jahren, vorgenommen werden. 
II. Die Prüfung für die Universitäts-Candidaten ist auf den 
10. und 11. September, Dienstag und Mittwoch, 
bestimmt; zu derselben sind, wie bisher, Livius, Xenophons Memorabilien und 
Platos Phädon mitzubringen. Die Gesuche um Zulassung zu derselben müssen 
mit den vorgeschriebenen Angaben und Zeugnissen versehen, am 1o. August bei dem 
K. Studienrathe eingelaufen seyn.
	        
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