Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Nro. 29. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Königreich Württemberg. 
— 
  
— 
Samstag, den 3. August 1833. 
—.— 
  
—. 
Inhalt. 
Könlgl. Dekrete. Ordens-Verleihung. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Verleihung eines Privilegiums gegen den Nachdruck des bei dem Buch- 
bändler Groos zu Heldelberg erscheinenden Handbuchs der Augen Heilkunde von D. Chelius. — Be- 
kannkinachung, betreffend die Belohnung und Belobung des Landjägers erster Elasse, Bek, zu Oehringen. 
— Verbot der Druckschrift: „Die Geisel, von Hundt-Radowsky, 1. und 2. Heft.“ — Ermächtigung des 
praktischen Arztes D. Kapff, von Brackenheim, zur Ausübung der Wundarzneikunde, und des praktischen 
Arztes D. Platz, von Eutingen, zur Ausübung der Geburtahülfe. — Aufnahme zweier ausübenden 
Uerzte. — Kirchendienst= Prüfung der katholischen Geistlichen. — Bebanntmachung, betreffend eine Ver- 
änderung der großherzoglich hessischen Provinzial-Behörden, an welche sich die Württembergischen Handels- 
reisenden wegen abgabenfreier Ausübung ihrer Geschäfte zu wenden haben. — Verfügung, in Betreff der 
Nachgebote bei Jehentverpachtungen. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Verleihung. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Debrets vom 31. v. M. 
an den Ordens-Vice-Kanzler, dem Pfarrer Georgii zu Degerloch, Amts-Dekanats 
Stuttgart, aus Anlaß seiner Dienst-Jubelfeier, als einen Beweis der Anerkennung 
seiner vieljährigen treugeleisteren Dienste, das Ritterkreuz des K. Ordens der Württem- 
bergischen Krone in Gnaden verliehen.
	        
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