Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

200 
3. Des Medicinal-Collegium. 
a) Ermächtigung des praktischen Arztes I). Kapff, von Brackenheim, zur Ausübung der Wundarznei- 
kunde, und des praktischen Arztes 10. Platz, von Eutingen, zur Ausübung der Geburtshülfe. 
Nach erstandener Prüfung ist der praktische Arm D. Paul Eduard Kapff, von 
Brackenheim, zur Ausübung der Wundarzneikunde in ihrem ganzen Umfange, und der 
praktische Arzt D. Platz, von Eutingen, Oberamts Horb, zur Ausübung der Ge- 
burrshülfe ermächtigt worden. 
Stuttgart den 22. Juli 1855. 
Walther. 
b) Aufnahme zweier ausübenden Aerzte. 
Die Doktoren der Medicin, Johann Konrad Lachenmeyer, von Niedernhall, 
Oberamts Künzelsau, und Philipp Ludwig Wernle, von Kemnath, Amts-Oberamts 
Stuttgarr, sind nach erstandener Prüfung zur Ausübung der innern Heilkunde, und 
der Erstere auch zur Ausübung der Geburtshülfe ermächtigt worden. 
Stuttgart den 25. Juli 1835. 
Walther. 
#. Des katholischen Kirchenraths. 
Kirchendienst-Prüfung der katholischen Geisilichen. 
Die in der Bekanntmachung vom 20. Februar d. J. (Reg. Bl. Nro 9) angekündigte 
dritte dießjährige Kirchendienst-Prüfung der katholischen Geistlichen wird am Montag 
den 14. Oktober d. J. Morgens sieben Uhr dahier beginnen. 
Hiebei haben alle Prüfungs-Candidaten zu erscheinen, welche sich bereits im Laufe 
dieses Jahrs gemeldet haben, und zu den zwei ersten Prüfungen nicht einberufen wor- 
den sind. Auch werden dabei noch sechs Geistliche aus der Zahl derjenigen zugelassen, 
welche im Jahr 1851 die Driesterweihe erhielten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.