Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Oberamts-Bezirks geltend zu machen, welcher sich unmittelbar nach der Zie- 
hung des Looses versammelt. 
Uebrigens wird Jeder, der eine Befreiung anspricht, erinnert, solche noch 
vor der Ziehung des Looses dem betreffenden Oberamt anzuzeigen, damit die- 
ses den Befreiungsgrund vorläufig prüfe, und dem, der ihn anspricht, in Be- 
ziehung auf die beizubringenden Beweise die erforderliche Belehrung ertheile. 
Stuttgart den 11. Januar 1335. Göriz. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Thamm, Dekanats Lud- 
wigsburg, welche 1103 Kirchengenossen zählt, und deren Dienst-Einkommen auf 700 fl. 
in Sportelpreisen berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen 
Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Altenstadt, Dekanats 
Geißlingen, welche 786 Pfarrgenossen zählt, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem 
evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen besteht in 
Geld, Naturalien, Gütergenuß und Zehnten und ist nach Abzug einer Abgabe von 00 fl. 
für den Pfarr-Besoldungs-Verbesserungs-Fonds auf 951 fl. in Sportelpreisen berechnet. 
5) Die durch die Beförderung des Kaplans Zimmerle zum Stadt= und Garni- 
sons-Pfarrer in Ludwigéêéburg erledigte katholische Kaplanei in der K. Residenzstadt 
Sturttgart wird wieder besetzt werden. Dieselbe hat mit Einschluß des Miethzinses 
für die Wohnung ein beständiges Einbommen an Capital-Zinsen und Besoldungen im 
Betrag von 692 fl., sodann für die Ertheilung des Religions-Unterrichts an einigen 
Lehr-Anstalten 195 fl., zusammen also ein Einkommen von 887 ffl. Die Bewerber um 
diese Stelle haben sich binnen vier Wochen vorschristmäßig bei dem katholischen Kir- 
chenrath zu melden. · ' 
4) Die mit dem Dekanatamt verbundene Stadtpfarrstelle in Neresheim wird 
wieder beseht werden. Sie begreift im Pfarrsißze und einer nahe gelegenen Mühle 
973 Pfarrgenossen, und hat nach Abzug der Ausgaben für einen besiöndigen Vikar, 
von cigenen Gütern, gehnten, Capital-Zinsen, Besoldungen und Gebühren 1000 fl.
	        
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