Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

210 
Hinsichtlich der Urkunden, welche vierzehn Tage vor jenem Termine an das Kriegs- 
Ministerium einzusenden sind, so wie hinsichtlich der Anforderungen, welche bei der 
Pruͤfung an die Vewerber gemacht werden sollen, wird hiemit auf das Regierungs- 
Blatt Nro. 9, vom 10. Februar 1831 verwiesen, wobei noch bemerkt wird, daß in 
dem aͤrztlichen Zeugnisse auch der Erfolg der bestandenen Schutzpocken-Impfung be- 
merkt seyn muß. 
Stuttgart den 1. August 1833. Hügel. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen ist in Folge der Pensionirung des 
Oberjustizraths Stockmaper eine Assessoro-Stelle zu besesen. Die Bewerber um die- 
selbe haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober-Tribunal zu melden. 
2) Die Bewerber um die bei dem Finanz-Ministerium erledigte Stelle eines Se- 
kretärs, welchem ein Gehalt von 800 fl. ausgeseht wird, haben sich innerhalb vier 
Wochen bei dem gedachten Ministerium vorschriftmäßig zu melden. 
3. Bei der Oberzoll-Administration ist die Sekretärs-Stelle, womit eine Besol- 
dung vom 800 fl. verbunden wird, definitiv zu beseczen. Die Bewerber um dieselbe ha- 
ben sich innerhalb vier Wochen bei dem gedachten Collegium vorschriftmäßig zu melden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.