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die erledigte Gerichtsaktuars-Stelle in Weinsberg, dem Referendaͤr erster Classe,
Eckardt, von Rossach, Oberamts Neckarsulm, so wie
die erledigte Gerichtsaktuars-Stelle in Crailsheim, dem Referendaͤr erster Classe,
Nagel, von Eßlingen, gnaͤdigst uͤbertragen,
auch dem für die erledigte Posthalters-Stelle zu Hermaringen, Oberamts Heiden-
heim, von dem Fürsten Erbland-Postmeister in Vorschlag gebrachten bisherigen Ver-
weser derselben, Wilhelm Rau von da, die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen
gnddigst geruht.
Die patronatische Nomination des bisherigen Amtsverwesers an der Realklasse in
Oehringen, Wullen, zum wirklichen Reallehrer daselbst, hat unter dem 19. d. M., und
der auf die katholische Pfarrei Reute, Oberamts und Dekanats Biberach, ernannte
Pfarrer Joseph Baur, zu Weilen unter den Rinnen, Oberamts und Dekanats Spai-
chingen, unter dem 20. d. M. die Königliche Bestätigung erhalten.
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II. Verfügungen der Departemente.
Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
#a) Privilegium gegen den Nachdruck der dritten umgearbeitetren Ausgade von Heinrich Rebau's Nakur=
geschichte für die deursche Jugend.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Enrschließung vom 16. d. M.
der J. C. Mäcken'schen lithographischen Anstalt in Reutlingen ein Privilegium gegen
den Nachdruck der dritten umgearbeiterten Ausgabe von Heinrich Rebau's Raturge-
schichte für die deutsche Jugend, auf die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen gni-
digst geruht; welches unter Hinweisung auf die K. Verodnung vom 25. Februar
1815, Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betressend, zur Nachachrung hiemit be-
kannt gemacht wird.
Stuttgart den 19. August 18535.
Schlaper.