Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Bewilligungen auf mehrere Jahre: 
a) Beitraͤge zu Haltung eines Pfarrgehuͤlfen an 
34 Geistliche 1295366 fll Abkr. 
b) Jährliche Zulagen an 15 Geistliche 1,250 fl. 25kr. 
Tc) Beiträge zu Ruhegehalten an 7 Geistliche 650 fl. 16kr. 
4,506 fl. 40 kr. 
Ueber die vom Grundstock geleisteten 68 fl. 30 kr. 
noch. 11433338 fl. 
Summe der Ausgabe 
—:. 5,471 fl. 27 kr. 
Rest 0 
Stuttgart den 25. September 1835. d Autel. 
B) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Vorläufige Verfügung in Beziehung auf die Weinlese. 
Bei der eingetretenen besseren Witterung, welche die vollkommene Zeitigung der 
Trauben begünstigt, ist es dem Vortheile der Weinbergebesitzer angemessen, daß die 
allgemeine Weinlese noch länger aufgeschoben, zur Verbesserung des dießjährigen Wein- 
Erzeugnisses aber diejenigen Trauben, welche während der nassen Witterung zu faulen 
anfingen, nun sogleich ausgelesen werden. Die K. Cameralämter werden angewiesen, 
zur Ausführung dieser Maßregel durch sachgemäße Belehrungen und Einleitungen mit- 
zuwirken, und da, wo die Staats-Finanz-Verwaltung Zehnt= und Theilwein noch in 
Natur bezieht, das ausgelesene faule Gewächs von der Entrichtung des Zehnten und 
des Theils freizulassen. 
Stuttgart den 6. Oktober 1833. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Durch den Tod des Professors Heigelin ist eine Lehrstelle an der hiesigen 
Gewerbeschule in Erledigung gekommen. Sie führt die Verpflichtung mit sich, wö- 
chentlich 16—18 Lehrstunden zu ertheilen, und ist mit dem normalmäßigen Gehalr 
von 1200 fl. verbunden. Die erledigten Lehrfächer sind; beschreibende Geometrie,
	        
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