Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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8) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
a) Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der Reches-Cand-daten betreffend. 
Unter Beziehung auf die voranstehende Bekanntmachung der K. Ministerien der 
Jusiiz und des Innern vom 2. d. M., betreffend eine provisorische Verfügung bin- 
sichtlich einer veränderten Einrichtung der ersten Dienstprüfung der Rechts-Candidaten, 
werden diejenigen, welche zu der nach Art.1 der Dienst-Prüfungs-Instruktion vom 
50 Rovember 1820 (Reg. Bl. S. 625) im Monat December d. J. vorzunehmenden ersien 
Dienstprüfung vor der Juristen-Fakultät zu Tübingen, als neubestellter Prüfungs-Be- 
borde, zugelassen zu werden wünschen, hiemit aufgefordert, ihre diesfälligen Gesuche, 
welche genau nach den hierüber bestehenden Vorschriften eingerichtet sepn müssen, bis 
zum 1. December d. J. bei dem K. Justiz-Ministerium um so gewisser einzureichen, als im 
Falle der Nichteinhaltung dieses Termines der Nachtheil des Ausschlusses von dieser 
Semester-Prüfung für die Siumigen unfehlbar eintreten würde. 
Sruttgart den 9. November 1335. 
Schwab. 
b) Wohnsitz-Veränderung eincs Rechts-Censulenten. 
Da der Rechts-Consulent Dür, bisher zu Saulgau, seinen Wohnsit nach Weil 
der Stadt, Oberamts Leonbecg, verlegt hat; so wird solches hiemit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 3. November 1833. Schwab. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die mit dem Dekanatamt zu verbindende katholische Pfarrstelle in der Ober= 
amtsstadt Oberndorf wird wieder besetzt werden. Dieselbe begreift in der Stadt 
und in vier nahe gelegenen Häusern 1,594 Pfarrgenossen. Ihr beständiges Einkommen
	        
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